Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Die  Gütertarife.

Selbstkosten
bei  Beförderung ­
  in  offenen ­
  und  in
bedeckten
Wagen.
Unterhaltung  und
Amortisation.
Gewicht  der
Wagen  und
Seitenfläche.

Haftpflicht.

ein  bedeckter  Wagen  ist  25%  thenerer  als  ein  offener:  aber
die  Unterhaltung  und  Amortisation  stellt  sich  nicht  höher,
weil  der  offene  Wagen  erfahrnngsmässig  durch  das  Hioeiir'
regnen  und  andere  Witterungseinflüsse  mehr  leidet.  —
ist  ein  leerer  offener  Wagen  um  25%  leichter  und  bietet
dem  Seitenwind  geringere  Fläche  :  indess  für  die  Gütertarife
kommt  das  Verhältniss  der  beladenen  Wagen  in  Betracht-Bei
  gleichmässiger  Normalbelastung  mit  10000  Kilogramm"
stellt  sich  die  Differenz  des  Gesammtgewichts  auf  nur  8—
und  ein  mit  Stroh,  Heu,  Holz,  Reisig,  Borke,  Baumwolle)
Wolle,  Jute,  Hanf  etc.  beladener  Wagen  bietet  dem  Seiteo
wind  mehr  Hache  als  ein  bedeckter.  Jedenfalls  kann
giössere  Schwere  und  Seitenfläche  als  Erhöhung  der  Selbst
kosten  übeihaupt  nur  gelten,  wenn  und  soweit  als  daduioh
gegen  den  sonstigen  Zustand  wirklich  Mehrausgaben
stehen.  Inille,  dass  wegen  Verwendung  bedeckter,  iricht
offener  Wagen  eine  Locomotive  mehr  vorgelegt,  oder  ^1^^
Zug  getheilt  werden  musste,  lassen  sich  gewiss  selten  nach
weisen,  zumal  die  Güter  in  bedeckten  Wagen  überhaupt  nicht
so  zahli  eich,  und  die  Züge,  welche  sie  führen,  gewöhnlid^
nicht  so  stark  sind.  Aber  auch  wenn  eine  Locomotive  mßl^^
eifoideilich  ist,  wächst  damit  immer  nur  ein  geringer  ßrnch
theil  dei  Selbstkosten:  denn  das  Wagenbegleitpersonal,
Stations-,  Bahnbewachiings-,  Allgemeinen  Verwaltungszahli
  eiche  andere  Kosten  ändern  sich  nicht.  Dass  die  1^^^
Kilogramm  Mehrgewicht  pro  Wagen  einen  merkbaren
fluss  aut  die  Bahnunterhaltungskosten  ausübten,  ist  ebenfalls
nicht  denkbar,  um  so  weniger  als  die  bedeckten  Wagen
Duichschnitt  gewiss  1500  Kilogramm  weniger  Ladung  als  bl®
offenen  haben,  so  dass  sich  das  Gesammtgewicht  ausgleicht-Die
  giösseie  Haftpflicht  bei  verabredeter  Beförderung  in  b®
deckten  Wagen  hat  mehr  theoretische  als  practische  H®'
deutung,  denn  wenn  der  bedeckte  Wagen  sich  in  regnla^®®
Zustande  befindet,  regnet  es  eben  thatsächlich  nicht  hinein-
            
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