Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

17 
Weitere Einschränkungen bet Handelsfreiheit 
bewirkten die Bekanntmachung über die Errichtung von Preis/ 
prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 
1916 (RGBl. S. 607), die Bekanntmachung über die äußere 
Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 (RGBl. S. 380), 
die Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 
1915 (RGBl. S. 64) und die Bekanntmachung über Zeitungs 
anzeigen vom 16. Dezember 1915 (RGBl. S. 827). Alle diese 
Bestimmungen haben gewisse Erfolge gezeitigt und den Handel mit 
Gemüse und Obst von manchen unzuverlässigen Gewerbetreibenden 
befreit. Ganz ist das Ziel allerdings nicht erreicht worden, viel 
mehr sind auch heute noch viele Personen im Gemüse- und Obst 
handel tätig, deren Wirken nicht nur überflüssig, sondern schädlich 
ist und die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse 
und Obst zu angemessenen Preisen wesentlich beeinträchtigt. Der 
solide Handel selbst versucht mit steigendem Erfolge, durch Zu 
sammenschluß und Organisation, sich dieser unwillkommenen 
Glieder zu entledigen. 
4. Maßnahmen zur Förderung des Gemüsebaues; künstliche 
Düngemittel. 
Der Vermehrung der Erzeugung von Gemüse mußte bei dem 
steigenden Bedürfe und der sinkenden Einfuhr von vornherein 
besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden. Um den Bestre 
bungen, die auf eine Ausnutzung sonst unbebauter Gelände zum 
Gemüsebau und die Hebung des Gemüsebaues zum Eigenverbrauch 
zielten, zusammenzufassen, um unnütze Vergeudung von Geniüse- 
samen zu hindern, Ratschläge zu erteilen und alle jene Be 
strebungen in nützliche Bahnen zu leiten, wurde im Februar 1916 
eine „Z e n t r a I st e I l e für den Gemüsebau im Klein 
garten" gegründet, die unter Aufsicht des Reichsamts des 
Innern gestellt wurde. Sie hat mit gutem Erfolge die städtischen 
Behörden auf die Bedeutung des Kleingartens für die Ernährung 
und Gesundung der Bevölkerung hingewiesen und sie veranlaßt, 
sich Maßnahmen zur Förderung einer zweckmäßigen Gartenwirt 
schaft angelegen sein zu lassen. Auf ihre Anregung sind zahlreiche 
örtliche Kleingarten-Beratungsstellen und städtische Klein 
gartenämter errichtet worden. Sie hat in großer Anzahl 
Merkblätter und Druckschriften zur Belehrung der Gartenbesitzer 
verbreitet, sachverständige Auskünfte erteilt und den Bezug von 
Dünger und Saatgut vermittelt. 
Heft 41/42. 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.