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Die Gütertarife.
jedem der officiellen dahresrapporte über den Gesammtzustaiul
des Kiseiibalinwesens, welche sie dem Parlament vorlCo^’
mit Entschiedenheit ans. *) Verwendet werden die Privai'
wagen blos für Kohlen, Salz, Kalk, Kalksteine, Steine, Er%c
und Düngei. Für andere Güter, besonders den mercha)^"
dise Veikehi gestatten die englischen Bahnen die Verweil'
dung nicht. Nach ihren Concessionsbestimmungen sind
zwar nicht zu einem directen Verbot berechtigt, können abei
sein leicht durch horderung ihrer vollen Maximalsätze üi'
direct dasselbe erreichen.
Duich die geschilderten Erfahrungen Englands und dd^
Gang der dortigen Entwickelung dürfte die Frage der Privad'
wagen endgültig erledigt sein.**) Wie gering der Vortheü
aie kWe^nsdbsti^, be^,k^a^"
die Erfahrung der Belgischen Staatsbahnen. Obgleich die
Bedingungen für Einstellung von Privatwagen dort scboe
seit lange ausnahmsweise günstig gestellt sind, betrug die
Zahl der vorhandenen Privatwagen nur 22 im Jahre 18?^
und 68 im Jahre 1874, gegenüber rund 22000 Güterwage»
der Eisenbahn.
Höhe und Bil- speciellere Erörterung über die Höhe der Gütei’'
mrn^gerl^^mWs^^ m b^inmm Die^^iensmd^
dei Regel iüi 5 Klassen von Gütern festgesetzt, wonehe»
teinkohlen vmlfach noch besonders behandelt werden.
8. 9, und wörtuch ebenso h»
''Companies becoming the owners J^f
„a e 10 mg stock employed on their lines is an exceedingly
[Die 1 rage dos Eigenthumerwerbs an alien auf ihren Linien
wendeten Wagen Seitens der Eisenbahnen, ist eine überaus wiebügf
b rage und die Eisenbahnen würden wohl daran thun, sie ohne
^"^¡^"^'^'^bindieHandzunehmen...]
) Ul Privatwagen für ganz besondere Zwecke — Bierwagen etc.
b%gWd beschränkt ist, bewähren sich, dies