Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

126

Die  Gütertarife.

Allgemeine  Tariferhöhung. ­


Niedrigster  Einheitssatz. ­


Entlade-  und
Abholefristen
  und
Strafbestimmungen. ­


liandeiieii  Tarifiningsverschiedeiihciten,  so  gross,  dass  sie  diß
englischen  zuweilen  noch  übertreffen,  sind  durch  das
einigen  Bahnen  und  in  einzelnen  Verkehren  gemachte  Expeii
ment  der  Einführung  des  Wagenraumtarifs  entstanden,
also  bestimmte  in  den  Handels-  und  Verkehrsverhältnisseß
selbst  liegende  Gründe  sind  die  Ursache  davon  ,  sondern
einseitig  angestellten  Versuche  mit  einem  neuen  Tarifsystei«'
welches  die  in  allen  andern  Ländern  wie  bis  dahin  auch
allgemein  in  Deutschland  fest  gehaltene  Basis  vollständig
verlässt.
Die  Gütertarife  haben  auch  in  England  in  den  letzte’^
Jahren  eine  allgemeine  Erhöhung  erfahren.  Da  die
lisch  en  Bahnen  dabei  innerhalb  ihrer  concessionsmässig^^
Maximalsätze  blieben,  bedurften  sie  keiner  staatlichen  Erniäch
tigung  und  konnten  den  Zeitpunct  lediglich  nach  ihrem
messen  wählen.  Sie  haben  die  Erhöhung  bereits  vor  Begdi^
des  Rückgangs  der  allgemeinen  Wirthschaftsverhältnisse  ß^i
tieten  lassen;  die  deutschen  Bahnen  erhielten  die  Erniäch
tigung  dazu  erst  nach  Beginn  desselben.  —  Als  der  zur
niedrigste  Einheitssatz  —  für  Kohlen  in  Privatwagen  auf  d^®
weitesten  Entfernungen  —  wurde  mir  bezeichnet  0,39  d.
ion  und  mile,  etwas  weniger  als  1  Silberpfennig  pro  Centner
und  deutsche  Meile,  welcher  Satz  auch  in  Preussen,  auf  dc^
Niedeischlesisch-Märkischen  Eisenbahn,  noch  heute  vorkoiuä'^’
dies  sogai  ohne  die  Bedingung  der  Gestellung  eigner  Wag^^'
Die  laiife  für  die  special  und  mineral  dass  sowiß
Kohlen  schliessen,  wie  erwähnt,  nicht  die  An-  und
fühl  ein  station  to  rates  —,  und  auch  das  Ein-  und  Au^
laden  muss  in  der  Regel  durch  die  Versender  und  Adi^®
säten  besorgt  werden.  Die  Auslade-  und  Abholefristen
lang,  mindestens  24  Stunden  *),  von  Zustellung  d®
Avises,  nicht  wie  nach  §.  59  des  deutschen  Betrißd^
*)  Vergl.  auch  S.  110  u.  137.
**)  Auf  der  London  and  North  Western  Bahn  im  Kohlenverke  ""
48  Stunden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.