Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

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sein  Concurrent,  welcher  zu  höherem  Preis  eingekauft  Die  Fraire  der
oder  theurer  producirt,  bei  dem  einzelnen,  das  Concurrenz-^bject
  bildenden  Geschäft  nicht  unter  einen  gewissen  Verkaufspreis ­
  hinab  gehen  wird.  Anders  bei  den  Eisenbahnen  !
y^un  eine  solche  einmal  in  Betrieb  ist,  wird  der  grösste
ilieil  der  Ausgaben  dnrch  ein  Mehr  oder  Minder  des  Verkehrs ­
  gar  nicht  oder  doch  bei  Weitem  nicht  in  gleichem
Masse  beeinflusst.  Die  Grenze  der  Tarifstellung,  unterhalb
^ulcher  der  fragliche  einzelne  Transport  für  die  Concurrenzkahn
  überhaupt  aufhört,  einen  Gewinn,  ein  Mehr  gegen  den
^oust  eingetretenen  Zustand  einzubringen,  lässt  sich  kaum
kerechnen,  liegt  selbst  bei  wirklich  höheren  Betriebskosten
derselben  sehr  tief.  Sie  wird  also  auch,  und  die  Erfahrung
kestätigt  dies  täglich,  kein  Bedenken  tragen,  die  Concurrenz
^^fi’echt  zu  halten  und  ihren  Tarif  ebensoweit  wie  die  andere
Bahn  zu  ermässigen.  —  Bei  einer  Submission  auf  Schienen
s.  w.  legt  jeder  Submittent  mit  Recht  den  höchsten  Werth  der  Tarife,
^ui'aiif,  (lass  sein  Gebot  nicht  vorher  zur  Kenntniss  der  Mitkieter
  kommt.  Die  Eisenbahn  muss  ihren  Tarif  vorher
Publiciren,  d.  h.  selbst  zur  Kenntniss  der  Concurrentin  bringen-^
  Hat  (1er  Schienenfabrikant  den  Zuschlag  erhalten,  so  ist  für
^ku  die  Sache  abgemacht.  Der  Eisenbahn  fehlt,  auch  wenn
^ki’  gestattet  wird,  sich  vor  der  Publication  durch  Vertrag
einem  Versender  Transporte  zu  sichern,  noch  immer  die
^^wissheit,  dass  sie  wirklich  den  gestellten  Tarifsatz  dafür
^Hiält.  Setzt  nämlich  die  Concurrenzbahn  nachher  den  Tarif
den  fraglichen  Artikel  noch  weiter  hinab,  so  bleibt  der
^J’steren  Bahn  doch  nichts  übrig  als  zu  folgen,  und,  bei  der
^'Gi  flflichtung,  die  Tarife  auf  alle  Versender  anzuwenden.  Die  Verpflichtung
ku^nn  sie,  wenigstens  in  Deutschland,  den  niedrigeren  Satz,  Versender
des  geschlossenen  Vertrages,  ilirem  Coiitrahenten  nicht  anzuwenden,
^^i’entlialten.  —  Der  Schienenfabrikant  wird  durch  den  billigen
den  er  bei  der  einen  Submission  olierirt,  in  keiner  Weise
andere  Geschäfte  gebunden.  Die  Eisenbahn  muss  den  Tarif,
^^Icher  zur  Gewinnung  der  Transporte  des  einen  Versenders  zu-
            
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