Verbandswesen und Regelung der Concurrenz.
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sein Concurrent, welcher zu höherem Preis eingekauft Die Fraire der
oder theurer producirt, bei dem einzelnen, das Concurrenz-
^bject bildenden Geschäft nicht unter einen gewissen Ver
kaufspreis hinab gehen wird. Anders bei den Eisenbahnen !
y^un eine solche einmal in Betrieb ist, wird der grösste
ilieil der Ausgaben dnrch ein Mehr oder Minder des Ver
kehrs gar nicht oder doch bei Weitem nicht in gleichem
Masse beeinflusst. Die Grenze der Tarifstellung, unterhalb
^ulcher der fragliche einzelne Transport für die Concurrenz-
kahn überhaupt aufhört, einen Gewinn, ein Mehr gegen den
^oust eingetretenen Zustand einzubringen, lässt sich kaum
kerechnen, liegt selbst bei wirklich höheren Betriebskosten
derselben sehr tief. Sie wird also auch, und die Erfahrung
kestätigt dies täglich, kein Bedenken tragen, die Concurrenz
^^fi’echt zu halten und ihren Tarif ebensoweit wie die andere
Bahn zu ermässigen. — Bei einer Submission auf Schienen
s. w. legt jeder Submittent mit Recht den höchsten Werth der Tarife,
^ui'aiif, (lass sein Gebot nicht vorher zur Kenntniss der Mit-
kieter kommt. Die Eisenbahn muss ihren Tarif vorher
Publiciren, d. h. selbst zur Kenntniss der Concurrentin bringen-
^ Hat (1er Schienenfabrikant den Zuschlag erhalten, so ist für
^ku die Sache abgemacht. Der Eisenbahn fehlt, auch wenn
^ki’ gestattet wird, sich vor der Publication durch Vertrag
einem Versender Transporte zu sichern, noch immer die
^^wissheit, dass sie wirklich den gestellten Tarifsatz dafür
^Hiält. Setzt nämlich die Concurrenzbahn nachher den Tarif
den fraglichen Artikel noch weiter hinab, so bleibt der
^J’steren Bahn doch nichts übrig als zu folgen, und, bei der
^'Gi flflichtung, die Tarife auf alle Versender anzuwenden. Die Verpflichtung
ku^nn sie, wenigstens in Deutschland, den niedrigeren Satz, Versender
des geschlossenen Vertrages, ilirem Coiitrahenten nicht anzuwenden,
^^i’entlialten. — Der Schienenfabrikant wird durch den billigen
den er bei der einen Submission olierirt, in keiner Weise
andere Geschäfte gebunden. Die Eisenbahn muss den Tarif,
^^Icher zur Gewinnung der Transporte des einen Versenders zu-