Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Der
Clearinghouseverein.'


Zweck.

VI.  Das  Clearinghouse.
Die  Eisenbahnen  Englands  haben  für  ihre  Gesannüt
Beziehungen  untereinander,  in  dem  Clearinghousesystein
kurzweg  Clearinghouse  eine  so  ausgebildete  und  umfassend®
Organisation  wie  die  keines  andern  Landes.  Die  gemeinsam®
Abrechnung  der  Einnahmen  aus  dem  directen  Verkehr,
welcher  der  Name  herstammt,  und  an  die  im  Auslande  dab®|
meist  gedacht  wird,  bildet  nur  eine,  zwar  wesentliche  ab®^
nicht  einmal  die  wesentlichste  Seite  der  Organisation.
Verpflichtung,  den  directen  Verkehr  durch  das  Clearinglmns®
abrechnen  zu  lassen,  besteht  nicht,  und  ein  Theil
auch  anderweit  abgerechnet.
Für  den  durchgehenden  Verkehr  dieselben  oder  glei®^®
Erleichterungen  zu  schaffen,  wie  wenn  die  verschieden®*^
Linien  einer  Gesellschaft  gehörten  :  das  bezeichnete  die  dem
Clearinghouseverein  gesetzliche  Sanction  verleihende
vom  25.  Juni  1850  als  den  Zweck  desselben;  und  der  dui®^
gehende  Verkehr  mit  allen  darauf  bezüglichen  Fragen
denn  auch  der  Ausgangspunkt  und  das  Object  jener  Organ*
sation.  Ohne  Competenzbedenken  ist  und  wird  noch  f®*
dauernd  auf  diesem  Gebiete  einheitlich  geregelt,  wofür
Erfahrung  das  als  nothwendig  oder  zweckmässig  erweist
allerdings  auch  nur  dies:  denn  das  wirkliche  Bedürfniss
die  practische  Nützlichkeit  bestimmen  durchweg  das  Hand®  *
der  englischen  Eisenbahnmänner,  oft  genug  auf  Kosten  der  Syst®
            
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