Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Das Clearinghouse, 
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^hatik. Obgleich viele Festsetzungen wie im vorigen Abschnitt Die Einigung im 
erwähnt, nur subsidiarischen Charakter, blos Geltung haben, 
'Venn die im Einzelfalle Betheiligten nichts Abweichendes verab- 
i’eden, macht man, wie nochmals hervorzuheben, von dieser 
Befugniss nicht häufig Gebrauch, und die Erfahrung zeigt 
immer mehr, dass der Vortheil aus der gleichartigen Rege 
lung auch für die einzelne Verwaltung im Resultat meist der 
grössere ist. Unstreitig wird die Einigung den englischen Eisen 
bahnen erleichtert durch die insulare Abgeschlossenheit, durch 
Gleichartigkeit ihres Standpunktes als ausschliesslich 
Brivatbahnen, durch den Umstand, dass sie einer einheitlichen 
Gesetzgebung gegenüber stehen, endlich durch die Freiheit, 
ibre Angelegenheiten ganz nach Massgabe des von ihnen 
^ür richtig Erachteten zu ordnen. Aber die klare Er- 
Benntniss, dass für den Eisenbahnverkehr weitreichende Ein- 
beitlichkeit und Gleichartigkeit noth wendig, sowie welches 
iBe wesentlichen, und welches die unwesentlichen*) 
Buiikte sind; andererseits die Bereitwilligkeit, das so Erkannte 
uhne Eifersüchtelei und doctrinare Bedenken auszuführen: 
^Bes das verdient um so mehr volle Anerkennung, als Scha- 
blonisiren und Egalisiren an sich dem englischen Charakter 
sehr fern liegt. Umgekehrt muss die letztere Erwägung 
Ben Schluss nahe rücken, dass, wo und soweit in 
England einheitliche Regelung stattgefunden hat. 
Bies in der That durch die Natur der Sache ver- 
iangt wird. 
Alle nicht ganz unbedeutenden oder ausser Verbindung Mitglieder des 
^it dem übrigen Bahnnetz stehenden Eisenbahnen Englands und 
Schottlands sind Mitglieder des Clearinghousevereins ; Anfang 
b875 betrug die Zahl 93. Die irischen Bahnen haben ein 
besonderes Clearinghouse, doch gehören einige, welche in 
Birectem Verkehr mit englischen Bahnen stehen, gleichzeitig 
2um englischen Clearinghouse. Auch Dampfschifffahrtsgesell- 
*) Diese werden in Deutschland von der einen Seite ebenso oft 
verkannt; wie jene von der andern.
	        
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