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Das Clearinghouse.
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; lind das Verhältniss gestaltet sich hiernach, wie auch
schon die zeitliche Aufeinanderfolge andeutet, wenigstens für
^ie eigentlichen Verkehrs- und Betriebsangelegenheiten, in
Regel ,so, dass die Beschlüsse drei Instanzen passiren.
^ür die Conferenzen sind besondere, auf eine exacte und
gründliche Behandlung der Sachen hinwirkende Geschäfts
ordnungen vereinbart. Die Namen der Delegirten müssen
Vorher dem secretary des Clearinghouse angegeben werden,
Welcher dann die Einladungen direct an sie richtet. Diese
dauernde Feststellung der verhandelnden Personen ist von
ßicht zu unterschätzendem Vortheil für die Sache, wie auch
Ooigekehrt die mit dem gegentheiligen Usus in Deutschland
Schlachten Erfahrungen beweisen. Jede Bahn hat nur eine
Stimme, und die Beschlüsse in den Conferenzen werden nach
Oihfacher Majorität der Anwesenden gefasst. Nur wenn es
^^ch um Ausschliessung einer Bahn vom Clearinghouseverein
handelt, müssen 2/3 der, in einer besonders zu diesem Zweck
gerufenen Sitzung des Clearinghousecommittee’s anwesenden
itglieder zustimmen. Eine Ausschliessung ist indess seit
Jahren nicht mehr vorgekommen, — Nach Bedürfniss
'Werden auch ausserordentliche Conferenzen berufen.
Die gefassten Beschlüsse treten mit dem 1. des auf die
cstätigung durch das Clearinghousecomittee folgenden Mo-
Oats in Kraft, und wenn eine Bahn nicht innerhalb eines
Monats von der Conferenz an, in ,welcher der Beschluss ge-
^^sst ist, Widerspruch erhoben hat, so muss sie denselben be
folgen. Will sie davon abgehen, so hat sie es dem Clearing-
ouse unter Angabe des Zeitpunktes, von wo ab, mitzutheilen ;
dieser muss aber später als die nächste Yierteljahrsconferenz
*^0® Clearinghousecomittee’s liegen — jedenfalls, um erst eine
Nochmalige Verhandlung über die Sache zu sichern.
Ausser den für Specialangelegenheiten von den verschiedenen
onferenzen ernannte Subcommittees, existiren drei ständige
^hledsrichterliche Committees von je 12 persönlich gewählten
'^^%liedern, für Entscheidung von Streitigkeiten, welche
Dauernde Fest-
sfellnng der
Delegirten.
Ausführung der
gefassten
Beschlüsse.
Die
Schiedsrichter-
Comittees.