Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Das Clearinghouse. 
a. Wagenbescliädigungen bis zum Betrage von 10,000 Mark, 
b. Reclamationen aus dem Verkehr mit den Güterzügen, 
c. Reclamationen aus dem Verkehr mit den Personenzügeu 
betreffen. Das Comittee ad a wird von der Conferenz dei 
general managers^ das ad b. von der Conferenz der goods 
managers^ das ad c. von der Conferenz der superintendents of 
the line^ je aus ihrer Mitte, gewählt. Diese Committees habeh 
gleichfalls feste Geschäftsordnungen und das Recht, alle ihnen 
zur Aufklärung der Sache nöthig scheinenden Ermittelungen 
anzustellen. Sie treten im unmittelbaren Anschluss an 
regelmässigen Vierteljahrsconferenzen der officers zusauiinen, 
aber ihre Entscheidungen sind definitiv d. h. bedürfen nicht 
der Bestätigung durch die letzteren oder das Clearinghouse' 
committee. 
Beurtheilung. Die geschilderten Einrichtungen sichern ebenso eine 
gründliche Prüfung der vorkommenden Fragen, wie die pünkt 
liche und ausreichend schnelle Erledigung. Sie gewähren üei’ 
einzelnen Bahn die vollständigste Garantie dafür, dass sie 
nicht zu etwas, nach ihrer Ansicht Nachtheiligem gezwungen 
wird; andererseits hindert ihr Widerspruch nicht das %ü' 
standekommen eines Beschlusses überhaupt, sondern nur die 
Geltung speciell tür sie, so dass wenigstens für die übrigen 
Bahnen die Sache geregelt ist. Allerdings ist zuweilon ^^n 
dem Recht zu dissentiren, Gebrauch gemacht, aber es scheint 
in neuerer /eit immer seltener vorzukommen. Die Mnln 
scheinlichkeit, dass Beschlüsse von nicht allgemeiner /weck 
mässigkeit gefasst werden, ist, bei der stattfindenden gründ 
liehen Piüfuiig aller Prägen, auch wirklich gering, um so meh 
als jede Bahn ohne Rücksicht auf ihren Umfang nur l^n 
Stimme hat, und also eine einseitige Interessenpnlit^^ 
schwer duichdringen kann. Dies muss der einzelnen 
waltung geichfalls einleuchten und ihr die Unterwerfn"« 
unter die gefassten Beschlüsse leichter machen. Obglei|^^J 
Einfluss der Verwaltungen gleiche Stimmberechtigung haben, 
grösserenBaimen. übifigeiis docli der Eiufiuss der grösseren Bahnen übci
	        
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