Kap. IV. Einfluß auf die soziale Organisation. AIs
ist es nicht nötig, dieselben hier näher zu erörtern. Sind nur erst die
Grundsätze geregelt, so werden die Details sich leicht ordnen lassen.
Auch würde es ohne weitläufige Auseinandersetzungen nicht möglich
sein, alle die Änderungen aufzuzählen, die durch einen die Grundlagen
der Gesellschaft zurecht rückenden Umschwung zuwege gebracht oder
möglich gemacht werden würden; auf einige Lsauptzüge jedoch möchte
ich die Aufmerksamkeit hinlenken.
Hervorstechend unter denselben ist die große Einfachheit, welche
in der Staatsverwaltung ermöglicht würde. Die Steuern einzuziehen,
Umgehungen zu verhüten und zu bestrafen, aus so vielen verschiedenen
(Quellen gezogene Einkünfte zu buchen und zu kontrollieren, macht
jetzt wahrscheinlich, abgesehen von der Aufrechterhaltung der Ordnung,
der Erhaltung des Heeres und der Justizverwaltung, drei viertel, vielleicht
sieben Achtel der Regierungsgeschäfte aus. Line ungeheure und ver
wickelte Verwaltungsmaschine würde so überflüssig werden.
In der Justizverwaltung würde eine gleiche Ersparnis von Arbeit
stattfinden, viele der Zivilprozesse entstehen aus Streitfällen über
Grundbesitz. Diese würden aufhören, wenn der Staat virtuell als alleiniger
Grundeigentümer anerkannt und alle Besitzer bloß Pächter wären. Die
mit dem Aufhören des Mangels verknüpfte Hebung der Moralität würde
auf eine ähnliche Verminderung von anderen bürgerlichen Rechtsstreitig-
keitsn vor Gericht hinwirken, die noch weiter gefördert werden könnte
durch die Annahme des verständigen Vorschlages Benthams, alle Ge
setze behufs Eintreibung von Schulden und Erzwingung von Privat
verträgen abzuschaffen. Die Steigerung der Löhne, die Erschließung
von Gelegenheiten für alle, ein leichtes und bequemes Auskommen
zu finden, würde sofort die Diebe, Schwindler und andere, der un
gleichen Verteilung entspringenden Klassen von Verbrechern vermindern
und bald ganz beseitigen. So würde die Strafrechtspflege mit ihrem
ganzen Zubehör von Polizisten, Geheimpolizisten, Gefängnissen und
Strafanstalten gleich der bürgerlichen Rechtspflege aufhören, die Lebens
kraft und Aufmerksamkeit der Gesellschaft dermaßen in Anspruch zu
nehmen, wir würden nicht bloß von vielen Richtern, Gerichtsdienern,
Schreibern und Gefängniswärtern befreit werden, sondern auch von
dem großen Heer von Advokaten, die jetzt auf Kosten der Produzenten
erhalten werden, und Talente, die bisher in juristischen Spitzfindigkeiten
vergeudet wurden, könnten auf höhere Zwecke gelenkt werden.
Die legislativen, richterlichen und vollziehenden Funktionen der
Regierung würden auf diese weise ungemein vereinfacht werden.
Ebenso kann ich mir nicht denken, daß die öffentlichen Schulden und
stehenden Armeen, welche historisch. aus dem Wechsel des Feudal- in
Allodialbesitz hervorgegangen sind, noch lange nach der Wiedereinsetzung
des alten Gedankens, daß der Boden eines Landes durch Gemeinrecht
dem Volke desselben gehört, übrig bleiben wurden. Die ersteren könnten
leicht durch eine weder den Arbeitslohn vermindernde noch die Produktion