Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Das Clearinghouse. 
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Vermeidung von Verwechslungen sind die Formulare für 
den Empfang rotli, die für den Versand schwarz gedruckt. 
I>ie Rapporte werden frachtkartenweise, ohne Beifügung der, viel- 
niehr auf der Empfangsstation verbleibenden — s. S. 15 — Fracht- der 
karten aufgestellt, und enthalten Datum und Nummer der Fracht- 
faite, Wagen-Nummer und Eigenthümer, die Gütergattung, 
das Gewicht — unter Trennung nach carted und not carted — 
Sowie füi jede Ii achtkarte die etwaigen Nachnahmen und 
Gn auf dei Veisandstation erhobenen oder den auf der 
'Empfangsstation zu erhebenden Betrag — Francatur oderUeber- 
Gisuiif,. Wenn für einen Verkehr eine andere Vertheilung 
nach der Meilenzahl verabredet ist — special agreement — 
so wird er getrennt rapportirt. 
Die nach Absendung des Rapports noch eingehenden 
endungen werden durch Zusatzrapporte am Tage des 
m^angs dem Clearinghouse gemeldet, und nachträgliche xaciiträ^iiche 
Aenderungen des Gewichts oder Geldes nicht durch Corree- 
turen in den Frachtkarten sondern mittelst besonderer Ver- 
lechnungspapiere bewirkt, overcharges und undercharges. 
^ercharges d. h. Absetzungen zu viel erhobener Beträge 
mdürfen der Genehmigung der goods managers beider End 
ahnen*) , undercharges d h. Zusetzungen zu wenig erhobener 
l^eträge erfolgen durch besondere Frachtkarten. Dem Clearing 
muse sind beide speciell zu rapportiren, ebenso andere für 
m Abrechnung wesentliche Incidenzpuncte. 
Im Clearinghouse werden die correspondirenden Versand- 
uiid Empfangsrapporte von je 2 Güterexpeditionen heraus 
gesucht und miteinander verglichen. Eine weitere Revision vergieichuog der 
^ ii^Bezug auf die Uebereinstimmung findet nicht statt**), 
vpr, auch die i.i Deutschland so viel Schreibereien 
b^rursachenden Frachtreclamationen. Sie werden in England durch die 
en Endbahnen entschieden, kommen auch bei den klaren Tarifver 
hältnissen wenig vor. 
**) Darin liegt ein wichtiger Unterschied gegen das Verfahren im 
^österreichischen Central - Abrechnungsbüreau, wo die FrachtberechnuiiT 
her Karten genau revidirt wird; §. 76 der Instruction für dasselbe.
	        
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