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Das Clearinghouse.
Controllirung der
Transportrouto
nach den
Kopportcn über
den Wagenlauf.
Aufklärung von
Differenzen.
Vcrlheilung der
Fracht.
lind ist aucli nicht möglich, da der angewendete Tarifsatz ih^
Rapport nicht angegeben, das Clearinghouse auch nur in den
sehr seltenen Fällen der Theilung nach festen Antheilen, im
Besitz der Tarife ist. Auf Grund der bei dein mileage de
partment eingehenden Wagenübergangsrapporte der numbßi''
men wird controllirt, ob die Güter oder vielmehr die Wagen,
in denen sie sich nach den Rapporten der Güterexpeditionen
befunden haben, auch wirklich über die in den letzteren an
gegebenen Routen befördert sind. Es ist als ein wichtiger
Vortheil aus der Vereinigung der Verkehrs- und Wagenmieths-
Abrechnung im Clearinghouse zu bezeichnen, dass diese Prü-
fung genau und ohne Weitläufigkeiten vorgenommen werden
kann — allerdings nur für Güter in Wagen der Eisenbahnen,
da die Privatwagen von den numbermen nicht mitrapportiit
werden. In Deutschland sucht man sich neuerdings durch
Abstempelung der I rachtkarten auf den Uebergangsstationen
zu helfen. Aber auch wenn diese, was keineswegs der Fall,
allgemein geschieht, gewährt sie eine so sichere Controlle
nicht, und die Nothwendigkeit einer solchen wird iininm
fühlbarer.
Difterenzen in den correspondirenden Rapporten übei
Versand und Empfang, werden sofort beiden Stationen nht-
getheilt, welche die Rechercheschreiben, inaccuracy staiß'
ments, mit der Aufklärung spätestens nach Verlauf von 2 Ka-
lendei tagen zui ückzusenden habe. Auf die Vergleichung dei
Rajipoite, welche 3 läge in Anspruch nimmt, folgt die Fracht-
vertheilung. Sie geschieht gesondert für je 2 Stationen über jede
Route, so zwar, dass der Gesammtbetrag der terminals, nach dei
beföi dei ten Zahl Centner jeder Terminalkategorie, ausgerechnet,
nebst den etwa vorweg abzusetzenden Geldpräcipuen, von dem
Gesammtfiachtgeldbetrag subtrahirt, der hier verbleibende Re^^
aber mit Einem Exempel nach dem Verhältniss der Meile»
getheilt wild. Nachdem dann die Credits und Debits dei
einzelnen Verwaltungen zusammengestellt sind, erhalten diese
am 8. des zweitfolgenden Monats eine Uebersicht über die