Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

ISO

Das  Clearinghouse.

Expenditure
department.

nechtsverliUltniss
der  einzelnen
Bahn  zum
Clearinghouse.

Zalilungsfri,t.

Die  in  den  Stationsrapporten  über  den  Güter-,  und  Personen- ­
  etc.  Verkehr  entdeckten  Fehler  sowie  die  fehlenden
Billets  werden  den  betreffenden  Bahnen  regelmässig  niitgetheilt,
  erstere  auch  in  die  vom  secretary  erstatteten  Bechenschaftsberichte ­
  des  Clearinghouse  aufgenommen.  Sie  kommen
so  zur  Kenntniss  aller  Verwaltungen,  und  hierdurch  wird  ein
nützlicher  Wettstreit  in  der  Vermeidung  von  Fehlern  angeregt.
Das  expenditure  department  giebt  die  im  mileage  und  in
(len  trafßc  departments  festgestellten  Credits  und  Debits
der  einzelnen  Verwaltungen  den,  als  solchen  bestimmten
Clearinghousebankiers  zur  Auszahlung  oder  zur  Vereinnahmung
  auf,  und  besorgt  ausserdem  die  Buchführung  etc.  fün
die  eigene  Cassenverwaltung  des  Clearinghouse,  dessen  Geldverkehr ­
  gleichfalls  durch  jene  Bankiers  vermittelt  wird.
Die  einzelne  Eisenbahn  wird  Gläubiger  oder  Schuldner  des
Clearinghousevereins  selbst,  nicht  einer  andern  betheiligten
Eisenbahn,  und  das  Clearinghouse  ist  gesetzlich  ermächtigt
gegen  sie  auf  Zahlung  zu  klagen.  Die  Entscheidung  des
Clearinghousecommittees,  dass  eine  Abrechnung  richtig,  nnd
dass  eine  Bahn  aus  derselben,  oder  als  Beitrag  zu  den  Kosten
des  Clearinghouse,  eine  bestimmte  Summe  zu  zahlen  habe,
ist  nach  dem  Gesetz  über  das  Clearinghouse  definitiv  und
Prozess  Seitens  der  schuldenden  Bahn  nicht  anfechtbar.
Die  Debits  aus  dem  Personenzugverkehr  und  an  Wagenmiethen
  sind  binnen  5  Tagen,  die  aus  dem  Gütei'zugveikehr
binnen  23  Tagen  vom  Tage  des  Benachrichtigungsschreiben  ab,
bei  Vermeidung  von  7%  Verzugszinsen,  zu  zahlen.  Die  längei’ii
Zahlungsfrist  im  Güterverkehr  erklärt  sich  daraus,  dass  die  Endbahnen ­
  hier  den  Interessenten  häufig  die  Frachten  stunden.  Die
Forderungen  der  einzelnen  Bahnen  werden  nach  Verhältnis^
der  eingegangenen  Zahlungen  beglichen  so,  dass  auf  die  Forderung ­
  jeder  Bahn  soviel  Procent  gezahlt  werden,  als  die
Summe  der  eingegangenen  Beträge  von  der  ausstehenden
Gesammtsumme  darstellt*).  Die  Clearinghousebankiers  hal-*)
  Dies  ist  gleichfalls  ein  Unterschied  gegen  Oesterreich;  §•
der  Instruction  für  das  dortige  Central-Abrechnungsbüreau.
            
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