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Das Clearinghouse.
we8h%jetzt werden, weil vorher die Revision der Fraclitberech'
mTder“"^* ^en Fraclitkarten durch die Verkehrscontrolle der
ci pent leben Fnipfaugshahn erfolgt, und ausserdem erst noch das Ahrech-
^^^^Ssniaterial zwischen den Verkehrscontrollen der Empfangs-
Enpiand uiul Versaiulbahii ausgetauscht und verglichen wird. Diß
beponnejtjverden gjggj^^jj^he Abrechnung beginnt frühestens Ende des auf den
Abi echnungsinonat folgenden Monats, und besonders in neuerer
/eit, seitdem durch die Einführung verschiedener Tarifsystenie
und die Berechnung gesonderter Prozentzuschläge die Ver
hältnisse so verwickelt geworden sind, nimmt die Revision
der hrachtberechnung und die Verständigung zwischen den Con-
trollen der ^Versand- und Empfangsbahn, in der Regel noch
mehr /eit in Anspruch. Das Abrechnungsmaterial gelangt
jetzt häufig erst spät im zweitfolgenden Monat an die eigent
liche Abrechnungsstelle, und die Abrechnung selbst wird dem
nach erst spät im dritten Monat fertig.
Möglichkeit -vt i tt p..i . „ ”
einer Aenderung Aacli Einführung eiiies formell einheitlichen Tarifs muss
in Dcuwehiand. gs aucli ill Deutschland möglich werden, die Nachrechnung
der fraclitkarten durch die Verkehrscontrollen auf hören zn
lassen und sich mit probeweiser Revision auf den Stationen
zu begnügen, wenigstens wenn gleichzeitig die übersichtliche
und klare f orm der englischen Tarifbücher angenommen
wird. *) Dieselbe erleichtert eben den Güterexpeditioneii die
Veimeidung von fehlem in der Anwendung der Tarife und
in der Frachtberechnuug ausserordentlich. In weiterer Gonse
quenz könnte man dann auch von dem vorgängigen Aus
tausche und Vergleich des Abrechnungsmaterials Seitens
der Verkehrscontrollen der Versand- und Empfangsbahn Ab
stand nehmen, und, wie in England, die Stationen direct an
das einzurichtende Central-Abrechnungsbüreau rapportiren
lassen. Allei dings würden diese Rapporte, wegen der beizn-
behaltenden Abrechnung nach festen Antheilen, tarifklassen-
Veise, nicht blos, wie in England, nach den verschiedenßü
*) Vergl. S. 90.