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Das Clearinghouse.
Der Tarifverbnnd
der geeignete
Ausgangspunkt
für eine alle
deutschen Bahnen
umfassende
Organisation.
Clearinghouseverein vom 25. Juni 1850, als den Zweck des
letzteren bezeichnet, und wie es auch die deutsche Reichs
verfassung fordert, „der Verkehr über die Linien der
verschiedenen Eisenbahnen sich mit derselben Leich
tigkeit bewege, als wenn sie einem Eigenthümer
gehörten.“ Alle diese Punkte durch Gesetz oder Reglements
zu ordnen ist, so lange überhaupt noch verschiedene selb
ständige Eisenbahnen bestehen, unmöglich. Der grösste Theil
davon bleibt auf den Weg der Vereinbarung angewiesen, und
hierfür geordnete Formen und eine angemessene Organisation
zu scliaffen, wie es in England unter gesetzlicher Sanction
geschehen ist, das dürfte die, wie das Beispiel Englands lehrt,
auch lösbare Aufgabe sein.
Auch für eine solche ganz Deutschland umfassende Or
ganisation wäre der Tarifverband ein geeigneter Ausgangs-
punct, weil, wie dargelegt, seine Tendenz und der Grund
gedanke des englischen Clearinghousevereins nahe verwandt
vielfach ganz identisch sind.
Das weit über die Grenzen Deutschlands hinausgreifende
Band des deutschen Eisenbahnvereins würde dadurch eben
sowenig gelockert werden, als dies durch das bereits erfolgte
und noch immer fortschreitende engere Zusammenschliessen
der österreichisch - ungarischen Eisenbahnen unter einander,
geschehen ist. Im Gegentheil, je mehr sich die einzelnen
Gruppen, welche ihn bilden, in sich ordnen und consolidiren,
desto einfacher und klarer muss die Verhandlung und der
Geschäftsgang auch innerhalb dieses grossen Vereins werden,
desto mehr schwindet eben hiermit auch das
Bedenken gegen seine noch weitere Ausdehnung»
seine Entwickelung in der Richtung eines euro'
päischen Eisenbahnvereins*).
*) Vergl. auch S. 146: Die Möglichkeit eines einheitlichen Tarif'
systems und einer einheitlichen Classification für den international'
europäischen Verkehr.