Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

13 
193 
Das Clearinghouse. 
Schon jetzt würden z. B. die schweizerischen Bahnen gern Die Möglichkeit 
beitreten, und in der That ist auch, soweit ununterbrochene '"I 
cnienenverbindungen vorhanden sind, Gemeinsamkeit der Eisenbahnvereins 
Einrichtungen ein zu wesentlicher Vortheil, ja geradezu ein «uIöpZl 
Bedürfniss, dessen eigene Schwerkraft auf eine Verständigung ^'^enbahmerein. 
darübei, auf eine Organisation zum Zweck der letzteren hin 
(Irängt. Ist eine solche Organisation erst da, dann dehnt sich, 
wenn der natürlichen Entwicklung ihr Lauf gelassen wird, 
die Verständigung ganz von selbst auf immer weitere Puñete 
aus, wie dies der Gang der Dinge im deutschen Eisenbahn 
verein, besonders auch der wiederholt erwähnte Umstand be 
weist, dass ohne das Dazwischentreten des Wagenraumtarifs 
Sogar eine generell einheitliche Güterclassification schon im 
Jahre 1873 im deutschen Eisenbahnverein zu Stande ge 
kommen sein würde. 
Wie wohlthätig umgekehrt eine möglichst weitgehende 
luternationale Verständigung über die bei dem Durchgangs 
verkehr auftretenden Fragen, für die Entwicklung des inter- 
Uationalen Verkehrs wirken muss, dürfte ebensowohl erhellen, 
damit aber auch die grosse allgemein wirthschaftliche und 
bobtische Bedeutung dargethan sein, welche die Entwicklung 
des deutschen Eisenbahnvereins in der Richtung eines 
Europäischen Eisenbahnvereins haben würde. 
Darf ich zum Schluss noch einmal zusammenfassen, was zusammen- 
u Bezug auf mehi principielle Fragen, meines Erachtens, an fassung der 
ehien aus den englischen Verhältnissen zu entnehmen und 
•lu Vorschlägen für Deutschland zu machen ist, so wäre dies: 
I. Zweckmässige Zusammenlegung der zersplitterten Bahn- machenden 
gebiete nach den Hauptverkehrsrichtungen, durch Fu- 
sionen. 
II. Eine dem Clearinghouseverein analoge Organisation 
der deutschen Bahnen in ihren Beziehungen unter 
einander.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.