Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

/

13*

195

Anlage  A.

Great  Northern  Eisenbahn.

Assistant  Clerks.*)

Anstellungsbedingungen
—  von  dem  Bewerber  durchzulesen.  —
1.  Der  Bewerber  muss  über  16  und  unter  28  Jahr  sein
und  sich  in  gutem  Gesundheitszustände  befinden.
2.  Der  Bewerber  wird  einer  Prüfung  unterworfen  nach
Massgabe  seines  Alters;  er  muss  des  kaufmännischen
Rechnens  —  einschliesslich  Regel  de  tri  und  einfache
Decimalrechnung  —  völlig  kundig  und  im  Stande  sein
nach  Dictât  schnell,  richtig  und  in  einer  guten  kaufmännischen ­
  Handschrift  zu  schreiben.  Bewerber  zwischen
21  und  28  Jahren,  welche  beim  Eintritt  in  den  Dienst
pro  Woche  22  Schillinge  in  der  Provinz,  und  24  Schillinge ­
  in  London  erhalten,  werden  einer  strengeren  Prüfung ­
  unterworfen,  um  ihre  allgemeine  Geschäftstüchtigkeit ­
  zu  ermitteln  ;  es  wird  nämlich  von  ihnen  mit
Rücksicht  auf  ihr  Alter  ein  höherer  Grad  von  Brauchbarkeit ­
  verlangt.
3.  Der  Bewerber  muss,  wenn  er  zur  Prüfung  im  Büreau
des  Secretary  erscheint,  Führungsatteste  mitbringen:
Wenn  er  schon  vorher  eine  Anstellung  hatte  —  1.  Von
dem  letzten  Principal.  2.  Je  eins  zweier  Haushaltungsvorsteher ­
  von  zweifelloser  Unbescholtenheit.
*)  Die  Bezeichnung  Glcrk  umfasst  die  Büreaubeamten  und  auch
unsere  Expeditions-  und  Stationsheamten  ;  der  Zusatz  Assistant  drückt
den  Gegensatz  aus  gegen  chief  cterk  d  h.  Vorsteher  des  betreffenden
Büreaus  etc.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.