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als 14 Tage berechtigt, und auch so lange nur wenn
er ein Zeugniss eines Arztes heibringt, dass er wirklich
unfähig war seinen Dienst zu versehen.
12. Die Eisenhahngesellschaft hat, wenn sie einen Assistant
Clerk entlassen will, ihm dies 1 Monat vorher mitzutheilen,
und dieselbe Frist sowie schriftliche Form muss ein
Assistant Clerk beobachten, wenn er den Dienst kün
digen will. Andernfalls geht er aller ihm noch zustehen
den Forderungen an Gehalt verlustig.
13. Die Eisenbahngesellschaft behält sich das Recht vor,
von dem Gehalt alle Geldstrafen für Pflichtvernach
lässigungen u. s. w. abzuziehen. Sofern nicht ein pecu-
niärer Verlust für die Eisenbahngesellschaft entstanden
war, fliessen die ersteren einer Versorgungskasse zn.
London den 1. Januar 1875.