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Anlage B
Great Northern Eisenbahn.
London den 2. April 1872.
' Besoldungen und Dienststunden.
.1. Lie unten abgedruckte Besoldungsscala tritt in Kraft mit
dem 7. April 1872.
2. Alle Personen, welche zur Zeit in Dienst, und zu den
höheren Sätzen berechtigt sind, erhalten dieselben vom
7. April 1872 ab.
Dienststunden.
3. Auf allen Stationen, abgesehen wo besondere Arrangements
getroffen sind, werden die 24 Stunden gleichmässig in Ta
ges- und Nachtdienst eingetheilt.
XJeberzeit.
4. Die Dienstzeit soll, soweit thunlich, auf allen Stationen
auf 12 Stunden täglich beschränkt werden, und wenn auf
den Güter- oder den Ilauptühergangsstationen Dienst über
12 Stunden hinaus gefordert wird, so soll er bezahlt werden
nach dem Verhältniss des Tagessatzes, für 10 Stunden ge
rechnet.
Dienststunden für Signahnen, Leute, welche die
Weichenapparate bedienen.
5. In gewissen bezeichneten Buden, boxes, 8 Stunden.
In allen andern, 12 Stunden am Tage und 12 Stun
den Nachts.
Signalmen in den 8 Stunden-Buden müssen nach der
Ablösung mindestens 4 Stunden Ruhe haben. Sie wech
seln den Dienst am Sonntag, und damit abwechselnd jeder
*) Die Besoldung unterer Beamten nennen die Engiäuder „wages"-,
mehr unseren Ausdruck Lohn entsprechend, im Gegensatz zu „salary",
Gehalt der clerhs u s, w.