Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

2C

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

2)  Ungebührliche  oder  unbillige,  vndue  or  unreasonable^
Bevorzugungen  oder  Zurücksetzungen  einzelner  Personen ­
  oder  Transporte  sind  verboten.

Hiernach  würden  also  nicht  die  auf  der  Concurrenzroute  wirklich ­
  erhobenen  Sätze,  sondern  die  dort  bestehenden  gesetzlichen
Maxima  die  Norm  bilden.
Die  Worte  des  Gesetzes  lauten:
if  shall  not  be  larvful  for  the  commissioners  in  any  case  to
comycl  any  company  to  accept  loner  mileage  rates  than  the
mileage  rates,  which  such  company  may  for  the  time  being
legally  he  charging  for  hhe  traf^fic  etc.
Dass  „legally  be  chargingnicht  heisst:  „zu  erheben  gesetzlich ­
  befugt  ist“  sondern:  „wirklich  erhebt  ohne  Verletzung
gesetzlicher  Vorschriften,  besonders  also  auch  ohne
Ueberschreitung  der  dort  geltenden  Maxima“,  dürfte  nach
dem  Wortlaut  wie  in  Hinblick  auf  die  Absicht  des  Gesetzes  und  den
Zusammenhang  ausser  Zweifel  stehen;  denn  die  gesetzlichen  Maximalsätze
  der  Concurrenzlinie  als  nicht  zu  unterschreitenden  Betrag  bezeichnen, ­
  hiesse  offenbar  das  ganze  Gesetz  so  gut  wie  wirkungslos
machen,  und  ein  Grund  dafür  wäre  umsoweniger  zu  denken,  als  im
nächsten  Abschnitt  ausdrücklich  bestimmt  wird,  dass  die  Maxima  der
in  Frage  stehende  Route  selbst,  unterschritten  werden  dürfen.  Es
lautet  nämlich  Abschnitt  12:
Subject  to  the  provisions  in  the  last  preceding  section  con'
tained,  the  commissioners  shall  have  full  power  to  decide
that  any  proposed  through  rate  is  due  ant  reasonable,  not'
withstanding  that  a  less  amount  be  allotted  to  any  forwardfing
company  out  of  such  through  rate  than  the  maximum  rule
such  company  is  entitled  to  charge  etc.
Im  angeführten  Entwurf,  Seite  49  viertes  Alinea  von  unten,  wird
dies  übersetzt:
„Unter  Berücksichtigung  der  obigen  Bestimmungen  sind  die“
„Commissare  zu  entscheiden  ermächtigt,  dass  eine  vorgeschlagene“
„Durchgangstaxe  angemessen  und  anzuwenden  sei,  vorausgesetzt,“
„dass  aus  derselben  einer  der  befördernden  Gesellschaften  ein“
„geringerer  Betrag  als  ihre  Maximaltaxe  zugetheilt  werden  kann.“
Aber  wenn  der  Sinn  dieses  Passus  schon  an  sich  Bedenken  erregt,
so  dürfte  ein  Blick  auf  den  englischen  Text  lehren,  dass  der  mit  not'
nüthstanding  beginnende  Satztheil  genau  das  Gegentheil  und  vielmehr
bedeutet:  ungeachtet  dessen,  dass  einer  der  befördernden  Gesellschaften ­
  ein  geringerer  Betrag  als  ihr  Maximalsatz  zu  ge  schieden
wird.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.