Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

derzeitigen  Situation  des  Eisenbahnnetzes,  welche  dieselben
dem  Eigeninteresse  der  einzelnen  Bahnen  entsprechend  er
scheinen  Hess,  (lewiss  ist  es  anerkennenswerth,  dass  sie
dieses  so  richtig  verstanden  :  aber  der  Charakter  des
Motivs  ändert  sich  dadurch  nicht,  nnd  wenn  beim  Eortschreiten
  der  Fusionen  die  Lage  eine  andere  wird,  das
Machtgebiet  einer  Bahn  sich  so  ausdehnt,  dass  ihr  Eigeninteresse
  nicht  mehr  Ilücksichtnahme  auf  den  schwächeren
Nachbar  gebietet,  dann  wird  sie  dazu  aus  freien  Stücken
kaum  noch  bereit  sein.
Zur  richtigen  Beurtheilung  der  dem  ausländischen  Beobachter ­
  allerdings  exorbitant  erscheinenden  Befugniss  der
Eisenbahncommission,  den  Gesammtsatz  und  die  Vertheiliing
ohne  Rücksicht  darauf  festzusetzen,  ob  für  die  betheiligte
Strecke  einer  Bahn  im  Local-  oder  in  einem  andern  directen
Verkehr  ein  gleich  niedriger  wie  der  hier  entfallende  Satz
existirt,  muss  erwogen  werden,  dass  die  englischen  Tarife
durchweg  für  weitere  Strecken  im  Verhältniss  billiger  als  für
kurze  sind,  zum  Theil  sehr  bedeutend.  Sie  müssen  es  schon
desshalb  sein,  weil  für  die  ersteren  in  der  Regel  die  Goncurrenz
  der  See  von  grösserem  Einfluss  ist.  Directe  Tarife,
welche  meist  über  weitere  Strecken  reichen,  durch  Zusammen ­
  stossen  der  Localsätze  zu  bilden,  ist  desshalb  selten
thunlich,  und  eine  darauf  beschränkte  Verpflichtung  würde,
zumal  bei  der  bestehenden  Befugniss  zu  jederzeitiger  Erhöhung ­
  der  Localtarife,  kein  praktisches  Resultat  haben-Auch
  die  Verpflichtung,  den  in  anderen  Verkehren  für  dieselbe ­
  Strecke  zugestandenen  niedrigsten  Autheil  zu  gewähren,
würde  viel  weniger  wirksam  sein  als  in  Deutschland,  weil  die
Lage  der  Bahnnetze  und  Ausdehnung  der  running
wie  erwähnt*),  so  überwiegend  auf  Erweiterung  des  eigenen
Verkehrs  hinwirkt.  Es  kommt  desshalb  auch  seltener  vor,
dass  eine  Bahn  in  einem  andern  directen  Tarif  gerade  mit
derselben  Strecke  und  nur  mit  ihr  betheiligt  ist,
*)  Vergl.  S.  32.
            
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