Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
UnterscUeidung 
nach dem Werth 
der Frachtgüter. 
Gleiche Einheits 
sätze. 
erleichtert sogar das Eingehen auf die gewünschte Er- 
inässigung. 
Ungleiche Tarifiriing verschiedenwerthiger Artikel ist : 
niemals Gegenstand einer Beschwerde gewesen. Die theore 
tische Richtigkeit und practische Unentbehrlichkeit des 
Princips der Werthclassification ist allen Kreisen Englands i 
eine so ausgemachte Sache, dass noch von keiner Seite eine 
dem Wagenraum tarif auch nur ähnliche Forderung je er- ; 
hoben ist. Vielmehr die Gesetzgebung selbst hat sich von j 
jeher auf den Standpunkt der Werthclassification gestellt, da ; 
die Maxima der Eisenbahnen und Kanäle, bei eigener 
Frachtführung wie sogar bei blosser Hergabe der 
Schienen- und der Wasserstrasse, auch schon früher 
die Wegegelder danach abgestuft sind. 
Gleiche Meileneinheitssätze werden entschieden verworfen | 
und niedrigere Einheitssätze für weitere Entfernungen —- 
fallende Scala — sowie Ermässigungen für grössere, besonders 
regelmässig aufgegebene Transporte, nicht blos für zulässig j 
sondern ausdrücklich für die sachgemässe und richtige Tarif- | 
¡)olitik erklärt. Die daraus sich ergebende factische Aus 
schliessung mancher Versender sei kein Verbietungsgrund. 
„Large contracts may he beyond the means of small 
„capitalists; contracts for long distances may be beyond the 
„means of those, whose traffic is confined to local districts'- 
„but the power of the railway company to contract is not res- 
„tricted by this consideration ‘‘ 
[Verträge — d. i. Transportverträge — über grosse 
Quantitäten mögen über die Mittel kleiner Capitalisten i 
hinausgehen, Verträge für weite Entfernungen mögen ! 
über die Verhältnisse derjenigen hinausgehen, deren , 
Handel sich auf benachbarte Gegenden beschränkt : ^ 
aber die Befugniss der Eisenbahngesellschaft Verträge 
zu schliessen, wird durch diese Erwägung nicht ein- ; 
geschränkt.... ] 
so heisst es ausdrücklich in einem Erkenntniss.
	        
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