Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Parceltarife.

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mg

seines  Vertheidigimgsmittel  der  Eisenbahnen  in  dem,  von
Postverwaltung  gegen  das  Eisenbahn-Eilgut  unternoinp^i^en
  Tarifkainpf  in  Frage  kommen,  wenn  die  Seitens  der
an  die  Eisenbahn  zu  zahlende  Transport-Entschädigung
^'^ht  anderweit  und  angemessen  regulirt  wird,
Concurrenzkampf  zwischen  Eisenbahnen  und  Post  Verhältnis

ist

die  E
Völlig

a^i  sicli  weder  nothwendig  noch  wünschenswerth,  da

Pistungen  der  letzteren  schon  auf  einer  sehr  hohen  und
'ö"  genügenden  Stufe  stehen,  andererseits  aber,  weil  sie
aats-Institut  ist,  die  bei  einem  Concurrenzkampf  unver-^^^idliche
  Schmälerung  ihrer  Einnahmen  schliesslich  die  Steuer-(he
  Institute  müssen  sachgemäss  sich  in
,  ^  ^^‘^^^^perte  so  theilen,  dass  Jeder  seinen  Theil  ausnui
  i^"id  unangefochten  behält.  Die  Scheidung  kann
1  !  durch  Feststellung  einer  Gewichtsgrenze  geschehen,  unter-Postpaquetbeför-




die  Post,  oberhalb  welcher  die  Eisenbahn  billiger  ist.

luilb  der
inP^^  darf  aber  dann  durch  Tarifmassnahmen  auch  nicht
überschritten  werden,  wie  durch  das  billige  Postscl
  kleine  Patjuete  —  mit  oder  ohne  Absicht  —  ge-IJe’
  da  dieses  die  Zerlegung  grösserer  Sendungen  in
^^h^iete  begünstigt.  Bekommen  die  Eisenbahnen  eine
^^^oeniessene  Entschädigung  für  die  Beförderung  der  Post-®
  ,  dann  können  sie  es  geschehen  lassen,  dass  jene
gezogen  wird,  oder  dass  die  Post  über  die  bis-®^^'®ldelinie
  hinausgreift.  Erhalten  sie  eine  so  niedrige
wie  jetzt  für  die  meisten  Sendungen  sogar
Vou  ^  liegt  der  Gedanke  nahe,  nun  auch  über  die
Pest  zuerst  überschrittene  Grenze  hinauszugehen,
eine,  das  Postporto  unterbietende  Tarifstellung
eder  ‘"^’^dern  Falle  ebensowohl  —  nur  gegen  noch  geringeres
Zu  ebne  Entgelt  —  transportirten  Sendungen  wieder
die  Hinzu  tritt  die  Erwägung,  dass  bei  der  Post
^keil  aus  dem  Gepäckverkehr  einen  bedeutenden
^iüe  Gesammteinnahme  ausmacht,  und  dass  mithin
^Hiebliche  Schmälerung  derselben  die  Postverwaltung
            
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