Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
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derartige Gesetze möglich und in Geltung sind, ist ein 
Klassenstaat und nicht des Vertrauens freier Männer würdig. 
In dieselbe Kategorie gehört auch das Gesetz über die 
Rentengüter, soweit es Großgrundbesitzern ermöglichen soll, 
Teile ihres Landes gegen unlösbare — wenigstens von der 
Zustimmung des Rentenempfängers abhängige — Geldrenten 
an Bauern auszugeben. Es soll also der ungerechte Zustand r 
daß Private die Naturkräfte, welche dem Gemeinwesen ge 
hören, für sich ausbeuten, konserviert werden! Nach Durch 
führung der Bodenreform werden solche Zustände unmög 
lich sein, da niemand mehr Land besitzen wird, als er mit 
Fleiß bearbeiten kann, denn das, was die Natur in Wäldern, 
Wiesen, Weiden, Ackerland freiwillig durch ihre Vegetations 
kraft erzeugt, und von deren Einziehung heute die Groß 
grundbesitzer und Kapitalisten leben, wird dem Gemein 
wesen zufallen. Kein Mensch wird ein Interesse an großen 
Besitzungen haben, da die naturale Grundrente Privaten 
nicht mehr zufällt. 
Nur in sehr langsamer Reform werden wir zu Zuständen 
gelangen, welche uns als Ideal vorschweben. Denn schon 
betreffs der Grundrente wird eine lange Zeit erforderlich 
sein, ehe sie von ihrem künstlich in die Höhe getriebenen 
Standpunkte der „Monopolrente“ auf das Niveau der „natu 
ralen Grundrente“, welche der natürlichen Leistung der 
Naturkräfte entspricht, herabgedrückt sein wird. Wahre 
Gerechtigkeit wird erst dann vorhanden sein, wenn bei 
vollem Freihandel auf der Erde der größte Teil des Bodens 
in Besitz des Gemeinwesens dergestalt gekommen ist, daß 
bei stattfindender Verpachtung jeder Land Suchende im 
freien Wettbewerbe mit anderen sich den Preis der Pacht 
selbst bestimmt. Bis dahin wird der Entgelt für die Be 
nutzung der Naturkräfte nur annähernd, sei es vornehmlich 
als Grundsteuer, sei es als Pacht, abzuschätzen sein. 
Daß aber die Zeit nicht fern sein kann, in der man die
	        
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