Full text: Die Social-Demokratie

Staatliche Gesetzgebung. 
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schon mit gutem Erfolg durchgefühlt sind. Es mutz aner 
kannt werden, daß man die sociale Frage heute doch richtiger 
würdigen gelernt hat und auch an ihre Aufgaben mit mehr 
Berständniß, Eifer und Liebe herantritt. 
Bon besonderer Bedeutung ist die Stellung, welche die 
staatliche Gesetzgebung zur socialen Frage eingenommen hat. 
Das Princip der Nichtintervention des Staates ist glücklich 
überwunden; die Anhänger des „laissez faire et passer“ 
auf dem Gebiete des gewerblichen Lebens sind unter den 
Oekonomen heute bedeutend in der Minorität, und der Staat 
hat bereits angefangen, in seiner Gewcrbegesetzgebung der 
Industrie eine Ordnung zu geben, welche die Jntereffen aller 
bei ihr Betheiligten gleichmäßig zu wahren bestimmt ist. 
Der Staat stellt amtliche Erhebungen an über die faktischen 
Zustände, uni zur Fortsetzung der begonnenen Gesetzgebungs- 
arbeiten das nöthige Material zu erhalten. Verstehen die 
Gesetzgeber bei ihrer Arbeit die nöthige Objektivität sich zu 
wahren und das Jnteresie der Gesammtheit maßgebend sein 
zu lasten, und wird der Arbeiterwelt, namentlich den von 
keiner Parteileidenschaft eingenommenen, und von keinem 
Parteiinteresse geleiteten Arbeitern Gelegenheit geboten, über 
die sie so nahe berührenden Fragen auch ihren Anschauungen 
einen Ausdruck zu geben, dann dürfen wir uns einen er 
sprießlichen Erfolg von der staatlichen Intervention ver 
sprechen. 
Während allseitig die Betheiligung deS Staats bei der 
Regelung des industriellen Lebens willkommen geheißen und 
gefordert wird, ist die Social-Demokratie verdrießlich darüber. 
Ihr Princip duldet es nicht, die Allianz des jetzigen Staates 
im socialen Kampf anzunehmen. Sie proklamirt zwar die 
„Staatshilfe", meint aber damit die Hilfe des socialistischen 
Zukunftsstaats, in welchem die Gesetzgebung ausschließlich von
	        
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