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Revolutionsbegriff.
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„auf friedlichem und gesetzlichem Wege" ihre Ziele zu erreichen
strebe. Wir wiffen nicht, wie weit diese Bcrsicherung der
Parteiführer von den eigenen Parieigenoffen geglaubt wird
und wie weit sie außerhalb der eigenen Partei Glauben
findet. Die Verherrlichung der Pariser Kommune, die nicht
nur dem von derselben verfochtenen Princip, sondern auch
den „unsterblichen Thaten" der Kommunards gilt, steht jeden
falls einem zuversichtlichen Glauben an die friedlichen Absichten
der deutschen Social-Temokratie einigermaßen im Wege. Der
Werth jener Versicherung wird aber schon dadurch ein etwas
zweifelhafter, daß die social-demokratische Partei nicht anders
sagen kann, weil sie es einfach nicht darf, wenn sie von vorn
herein sich nicht unmöglich niachen, und das Gesetz nicht
zwingen will, ihrer Agitation ein entschiedenes Halt zu ge-
bieten. Also auch für den Fall, daß die socialistische Partei
mit allem Vorbedacht auf eine gewaltsame Revolution hin
arbeitet, ist sie doch genöthigt, diese Absicht sorgfältig zu verhüllen,
und durch ausdrückliche Versicherungen des friedlichen Charak
ters ihrer Bestrebungen sich die nöthige Freiheit der Bewe
gung zu wahren. Unter allen Uniständen aber haben wir
das Recht und die Pflicht, den blinden Glauben zu ver
weigern und an der Hand eines Vergleichs mit den übrigen Kmid-
gebungcn in der socialistischen Preste zu untersuchen, ob nicht
etwa die friedliche Tendenz nur zur Schau getragen wird,
und ob nicht hinter dieser Maske sich doch das Gesicht eines
Revolutionärs verbirgt.
Die Social-Dcmokratie niacht kein Hehl daraus, daß ihre
Partei einen revolutionären Charakter trägt. Wenn sie dies
offen ausspricht, dann stützt sie sich zu ihrer Rechtfertigung
und um den Verdacht eines geplanten, gewaltsamen Umsturzes
nicht aufkommen zu lassen, auf die Desinitiou, welche Lassatile
in seiner Vcrtheidigungsrede vor den, Berliner Kriminalgericht
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