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Erfogsreguiierungsposten.
Die Ausrechnung in der Richtung des Pfeiles (von unten nach oben)
gibt für b = 1 564 800, für a — 1 956 000, für den mit *) bezeichnete»
Posten 391 200 (1 568 800 mal *°/ 80 , d. h. im Hundert 1).
VII. Genossenschaften vgl. 22. Abschnitt.
13, Abschnitt.
Erfolgsregulierungsposten
(Erfolgsverteilungsposten, Ergänzungs- und Vortragsposten»
unechte Debitoren und Kreditoren, rechnungsmäßige Aktiva
und Passiva).
Bei den Erfolgsregulierungsposten 1 ) handelt es sich um die
rechnerische Auseinandersetzung zweier aufeinanderfolgender
Bilanzjahre hinsichtlich des Erfolges. Jede Ertragsbilanz soll
den Erfolg darstellen, der wirtschaftlich dem Rechnungsjahre
zukommt. Stimmt der rechnerisch ermittelte Erfolg damit
nicht überein, muß durch entsprechende Erfolgsregulierung i»
der B. der zahlenmäßige Erfolg mit dem wirtschaftlichen ih
Übereinstimmung gebracht werden. Leitender Gesichtspunkt
ist: jede Vermehrung der Bilanzaktiva erhöht, jede Vermehrung
der Bilanzpassiva vermindert das eigene Kapital, bei Kapitalgesellschaften
den Reingewinn. Daraus folgt hinsichtlich der
Wirkung dieser Berichtigungsposten: transitorische und antizipierende
Passiva wirken wie Gewinnrückstellungen (Reingewinn
vermindernd), solche Aktiva wie Gewinnergänzungen desjenigen
Jahres, in dessen B. sie erscheinen. Ähnliche Wirkungen werden
durch die Verschleierung von Verlusten erzielt, die in das folgende
Bilanzjahr hinübergesohoben werden (transitorische Aktiva,
als „Debitoren“ oder ähnlich versteckt verrechnet), durch
die Geheimhaltung von Gewinnen (transitorische Passiva, Kreditoren)
oder durch die Verteilung von Patent-, Versuchs-»
Firmenerwerbungs-, Anlagekosten auf mehrere Bilanzjahre, endlich
durch Bewertung der Bestände zum Veräußerungswert.
l ) Vgl. Schrnalenbach, Grundlagen dynamischer Bilanzlehre, 2. Aufl >
Leipzig 1920.