Geschichte und Sozialwissenschaft.
599
Setzungen sei. Man glaubt dann eben, es sei für alle Wissenschaften
blind selbstverständlich, über das Allgemeine hinaus nach der Erkenntnis
der „Gesetze“ zu trachten. Hier unterläuft vielleicht auch ein stiller
Bezug auf die „allgemeinbegriffliche“ Natur unseres Denkens. Aber
die Bindung an Allgemeinbegriffe, der sich ja selbst die Idiographie
nicht entzieht, sowie die Arbeit mit Allgemeinbegriffen, das ist immer
noch etwas ganz anderes als das nomothetische Verfahren. Genau
so, wie das idiographische Verfahren erst dann recht wirklich wird,
sobald man vom Sonderbegriff zur Individuation fortschreitet, so gibt
auch für das nomothetische Verfahren noch nicht der Allgemeinbegriff,
sondern erst das Fortschreiten zum „Gesetz“ den Ausschlag. Ob nun
dergleichen innerhalb der Sozialwissenschaft überhaupt möglich ist, ist
durchaus problematisch, solange man nicht den Voraussetzungen
des Verfahrens nachgeht, und dann untersucht, ob sie in der
Sozialwissenschaft zutreffenl Erst darüber hinaus führt der
Weg zur Entscheidung, ob und in welchem Sinn man von „sozial
wissenschaftlichen Gesetzen“ reden darf. Die Voraussetzungen, das
soll sich zeigen, treffen wohl zu. Aber es kann nicht wundernehmen,
daß sich auch das nomothetische Verfahren, wird es innerhalb der
Sozial Wissenschaft angewendet, ganz spezifisch gestaltet 1 Dies
prägt sich insbesondere in einer eigentümlichen Be
griffsbildung aus, die am Werke ist, wo sich etwas den
„Gesetzen“ Analoges darbieten läßt: es handelt sich um
jene Begriffsbildung, die Max Weber als die „idealtypische“
formuliert hat. In ihr kulminiert die Eigenart sozialwissenschaftlicher
Begriffsbildung überhaupt.