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98 Dr. M. J. Bonn.
3. Angelegenheiten rein örtlicher Natur der vom Vereinigten
Königreich abhängigen Gebiete, vor allem also die Angelegen
heiten der einzelnen Kronkolonien, indische Fragen, koloniale
Anleihen usw., ferner Fragen, die einzelne Gruppen dieser
Kolonien gemeinsam berühren, wie die indische Auswande
rung ; — die Angelegenheiten der Kolonien mit Selbstregierung
gehören formell zu dieser Gruppe von Befugnissen des Lon
doner Parlaments;
4. gemeinsame Reichsangelegenheiten (Verteidigung, auswär
tige Politik usw.).
Für die sachgemäße Behandlung aller dieser Fragen ist das Mini
sterium des Vereinigten Königreichs dem Parlament des Vereinig
ten Königreichs, vor allem dem Unterhaus verantwortlich.
Ein Eintritt kolonialer Vertretungen in das Parlament, in erster
Linie in das Unterhaus, müßte zur Folge haben, daß die kolonialen Ab
geordneten bei der Majoritätsbildung mitwirken. Sie könnten dann
über irische und schottische Angelegenheiten ebenso mitberaten wie
über Reichsangelegenheiten, und so in Fragen die Entscheidung
geben, für die ihnen Verständnis und Interesse fehlen. Sie würden
unter Umständen die Rolle spielen, die der irischen Vertretung im
Unterhause seit einem Vierteljahrhundert zufällt: Sie stellt sich für
jede Majoritätsbildung zur Verfügung, wenn ihr die Unterstützung
ganz bestimmter irischer Wünsche gewährt wird. Die Kolonien wür
den an der Regierung Schottlands oder Irlands bzw. des Vereinigten
Königreichs durch ihre Vertretungen teilnehmen, während natür
lich die kolonialen Parlamente ihre staatliche Unabhängigkeit nicht
aufgeben würden und sich Eingriffe des Reichsparlaments in ihre
Angelegenheiten trotz ihrer Vertretung in demselben verbitten wür
den. Dabei würde die Stärke der kolonialen Vertretungen nicht leicht
festzustellen sein. Selbst wenn man einen gerechten Schlüssel — sei es
Bevölkerungsstärke oder Steuerleistung — finden könnte und für
automatische Neuverteilungen sorgen würde, ließe sich Unzufrieden
heit nicht beseitigen. Eine koloniale Vertretung, die geschlossen zu
sammenhielte, könnte, auch bei geringer Stärke, leicht das Zünglein
an der Wage bilden; sie wäre ohne Rücksicht auf die Zahl gegenüber
den vereinten Parteien des Vereinigten Königreichs machtlos. Zerfiele
sie, gleich der britischen Vertretung, in Parteien, so würden die ein
zelnen Flügel sic h leicht neutralisieren. Geschähe das nicht — und