Metadata: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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98 Dr. M. J. Bonn. 
3. Angelegenheiten rein örtlicher Natur der vom Vereinigten 
Königreich abhängigen Gebiete, vor allem also die Angelegen 
heiten der einzelnen Kronkolonien, indische Fragen, koloniale 
Anleihen usw., ferner Fragen, die einzelne Gruppen dieser 
Kolonien gemeinsam berühren, wie die indische Auswande 
rung ; — die Angelegenheiten der Kolonien mit Selbstregierung 
gehören formell zu dieser Gruppe von Befugnissen des Lon 
doner Parlaments; 
4. gemeinsame Reichsangelegenheiten (Verteidigung, auswär 
tige Politik usw.). 
Für die sachgemäße Behandlung aller dieser Fragen ist das Mini 
sterium des Vereinigten Königreichs dem Parlament des Vereinig 
ten Königreichs, vor allem dem Unterhaus verantwortlich. 
Ein Eintritt kolonialer Vertretungen in das Parlament, in erster 
Linie in das Unterhaus, müßte zur Folge haben, daß die kolonialen Ab 
geordneten bei der Majoritätsbildung mitwirken. Sie könnten dann 
über irische und schottische Angelegenheiten ebenso mitberaten wie 
über Reichsangelegenheiten, und so in Fragen die Entscheidung 
geben, für die ihnen Verständnis und Interesse fehlen. Sie würden 
unter Umständen die Rolle spielen, die der irischen Vertretung im 
Unterhause seit einem Vierteljahrhundert zufällt: Sie stellt sich für 
jede Majoritätsbildung zur Verfügung, wenn ihr die Unterstützung 
ganz bestimmter irischer Wünsche gewährt wird. Die Kolonien wür 
den an der Regierung Schottlands oder Irlands bzw. des Vereinigten 
Königreichs durch ihre Vertretungen teilnehmen, während natür 
lich die kolonialen Parlamente ihre staatliche Unabhängigkeit nicht 
aufgeben würden und sich Eingriffe des Reichsparlaments in ihre 
Angelegenheiten trotz ihrer Vertretung in demselben verbitten wür 
den. Dabei würde die Stärke der kolonialen Vertretungen nicht leicht 
festzustellen sein. Selbst wenn man einen gerechten Schlüssel — sei es 
Bevölkerungsstärke oder Steuerleistung — finden könnte und für 
automatische Neuverteilungen sorgen würde, ließe sich Unzufrieden 
heit nicht beseitigen. Eine koloniale Vertretung, die geschlossen zu 
sammenhielte, könnte, auch bei geringer Stärke, leicht das Zünglein 
an der Wage bilden; sie wäre ohne Rücksicht auf die Zahl gegenüber 
den vereinten Parteien des Vereinigten Königreichs machtlos. Zerfiele 
sie, gleich der britischen Vertretung, in Parteien, so würden die ein 
zelnen Flügel sic h leicht neutralisieren. Geschähe das nicht — und
	        
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