78 IH Umsturz d. Ordnung durch die Soc.-Demokratie.
„schaffen, wie jedes andere Recht, nicht mehr und nicht
„weniger. — Weil durch das Erbrecht — das nur
„ Wenigen vergönnt ist — die Meisten zu kurz kommen, in
„ihrer Zukunft beeinträchtigt sind, darum soll es abgeschafft
„werden, damit Alle etwas haben."
Wie weiß doch die Socialdemokratie die Nothwendigkeit der
Abschaffung des Erbrechts mit schönen Worten darzustellen. Sie
verfällt freilich dabei in den ihr in hohem Grade eigenthümlichen
Fehler, einzelne Auswüchse mit dem Wesen einer Sache zu
verwechseln, die Verirrungen Einzelner als das Prinzip der
Gesammtheit zu erklären; sie generalisirt, wo specialisirt werden
sollte. Uebrigens ist die etwas schwärmerische Ausmalung der
Annehmlichkeit einer Beseitigung des Erbrechts ein Beweis,
wie die richtige Kenntniß der wahren Menschennatur die
schwächste Seite der Social-Demokratie ist. Für manchen,
der mehr Genußsinn als Erwerbssinn und Liebe zu seinen
Kindern hat, mag die Aufhebung des Erbrechts etwas Ver
lockendes haben. Dies führt uns zu einem anderen Grund,
welcher einen Wegfall des Erbrechts in der socialistischen
Gesellschaft selbstverständlich machen wird, ohne daß es dekre-
tirt zu werden brauchte. Sobald das Privateigeuthum nur
aus Gegenständen für den persönlichen Gebrauch bestehen darf
und hiermit die vom Socialismus vertretene materialistische
Lebcnsanschauung sich verbindet, die den Genuß als Lebens
zweck setzt, so wird auch alles Privateigenthum verbraucht
werden und das Erbrecht von selbst wegfallen, weil zum
Vererben nichts mehr vorhanden, das Erbrecht also gegen
standslos geworden ist. Mag die Social-Demokratie in ihrenl
auf der Basis des Kommunismus zu errichtenden Znkunfts-
staat die Garantie eines allgemeinen Wohlstandes und Wohl
lebens erblicken, wir sehen in derselben eine Gesellschaft, die
von der Hand in den Mund lebt und statt des Reichthums
die Armuth allgemein gemacht hat.