Full text : Die Social-Demokratie

82  IV.  Die  socialen  Nothstände  u  die  Soc.'Demokratie.
Bertrauen.  Ein  brüderliches  Zusammenwirken  ist  ohne
gegenseitiges  Vertrauen  unmöglich.  Nun  schreibt  aber  der
„Volksstaat"  (1872,  19)  :  „Mißtrauen  ist  eine  demokratische
Tugend!"  Was  heißt  das  anders  als:  Halte  Jeden  von
vornherein  für  einen  Schuft  und  traue  ihm  nicht  weiter  als
Du  sehen  kannst.  Wenn  dies  im  „demokratischen  Volksstaat"
dereinst  die  Regel  sein  soll,  dann  wird  für  die  „Brüderlichkeit"
kein  Raum  übrig  bleiben.  So  wird  von  der  Social-Demokratie
  der  Mensch  auf  der  einen  Seite  als  ein  Geschöpf
hingestellt,  desten  Lebenselement,  dessen  unveräußerliche  Naturgabe ­
  die  Brüderlichkeit  ist,  und  der  von  Brüderlichkeit  überfließen ­
  wird,  sobald  er  nur  von  den  socialen  Fesseln  der
Gegenwart  befreit  ist,  und  auf  der  anderen  Seite  wieder
als  eine  ausschließlich  vom  Egoismus  beherrschte  Kreatur,
welcher  auch  im  Zukunftsstaat  stets  mit  Mißtrauen  zu  begegnen ­
  eine  demokratische  Tugend  ist.  Nun  denke,  wer  denken
kann.  Auf  keinen  Fall  wird  es  von  'Nachtheil  sein,  wenn
Diejenigen,  von  welchen  das  Mißtrauen  als  demokratische
Tugend  gefordert  wird,  auch  jetzt  schon  diese  Tugend  gegen
die  Lobredner  des  Mißtrauens  selbst  in  erster  Vinie  fleißig
üben  wollten.
Das  Denken,  auf  das  sich  eine  feste  Ueberzeugung  gründet,
wird  von  der  Social-Demokratie  oft  genug  hoch  gepriesen,
aber  selten  genug  bei  den  Anhängern  in  Anspruch  genommen.
Sehr  lehrreich  ist  in  dieser  Beziehung  das  Geständniß  des
„Neuen  Social-Demokrat"  (1872,  66):  „Will  man  ledig-„lich
  durch  die  Kritik,  durch  den  nackten  Verstand  eine  Idee
„zum  Durchbruch  bei  der  Menschheit  bringen,  so  wird  man
„sehr  leicht  verzweifelnd  von  der  Arbeit  Abstand  nehmen,
„weil  man  in  erster  Linie  durch  das  ewige  Grübeln
„selbst  zum  Ungläubige«  an  der  Idee  wird."
Und  der  „Volksstaat"  (1872,  48)  greift  dieses  Bekenntniß
            
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