Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

Es ist bekannt, dass in England selbst, nament 
lich in fachmännischen Kreisen, gegen die sogenannte 
Plimsollsche Schifíahrtsgesetzgebung und speziell gegen 
den Inhalt der „Merchant Shipping Act 1876^^ sehr 
grosse und, wie wir meinen, auch sehr begründete 
Bedenken gehegt werden. Wir würden nun freilich 
in Deutschland kaum einen Anlass, auch kein Recht 
haben, uns über die Englische Gesetzgebung zu be 
schweren, wenn das zweifelhafte Experiment, welches 
mit dieser Art maritimer Gesetzgebung und polizei 
licher Ueberwachung gemacht wird, auf die Handels 
schiffe Englischer Flagge beschränkt bliebe. Durch die 
oben mitgetheilten §§ 21 und 25 der neuen Bill aber 
wird auch die nichtenglische, und, wie wir weiterhin 
nachweisen werden, ganz besonders die Deutsche Rhedei ei 
und Handelsschiffährt bei diesem Experiment in so 
empfindliche Mitleidenschaft gezogen, dass an uns allei- 
dings die Nothwendigkeit herantritt, unsere vater 
ländischen Erwerbsinteressen und Rechtsverhältnisse 
gegenüber den Eingriffen einer fremden Gesetzgebung 
in geeigneter Weise zu wahren. 
Es ist nicht unsere Aufgabe, ein massgebendes 
Urtheil darüber abzugeben, ob und in wie weit sich 
eine derartige Ausdehnung Englischer Jurisdiktion aut 
Schiffe und Angehörige anderer Nationalitäten, wie sie 
durch die §§ 21 und 25 der neuen Merchant Shipping 
Act beabsichtigt ist, staatsrechtlich rechtfertigen lässt. 
Wohl aber glauben wir auf die überaus bedenklichen 
Konsequenzen dieses, so viel wir wissen, in seiner Art 
durchaus neuen Vorganges aufmerksam machen zu sollen. 
Derselbe ist in der That um so auffälliger, als er von 
einem Lande ausgeht, das sich bis dahin, mehr als viel 
leicht irgend ein anderer Staat, der Einmischung in 
die Angelegenheiten derjenigen hremden, welche seine 
gastlichen Ufer betreten, enthalten hat.
	        
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