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Ueber^angsmassregeln mannigfachen Schwankungen, je nach
den veränderten Verkehrsbedürfnissen, ausgesetzt sein muss.
Wenn der Notenumlauf gesetzlich geregelt ist, wenn es beispielsweise
bei dem derzeit geltenden Gesetze sein Bewenden
haben sollte, wonach die Bank, da sie sich im Besitze eines
Metallschatzes von rund 15() IMillionen befindet, 850 Millionen
Gulden Noten ausgeben dürfte — so würde sie es vielleicht
für überfiüssig halten, die Zinsfiissschraube anzuziehen, im
Discontiren vorsichtiger zu werden, auch wenn die Wechselcourse
noch so schlecht wären, so lange die ihr vom Gesetze
zugesprochene Reserve nicht erschöpft ist. Und wenn sie es
selbst wollte, so würde ihr dies durch den Widerstand .der
öffentlichen Meinung, die gerade hier in Oesterreich in derlei
Dingen von falschen Voraussetzungen ausgeht, überaus erschwert,
denn das Publicum würde, so lange das gesetzliche
Notenmaximum nicht erreicht ist, jede Restriction als überllüssige
Chicane aufiässen. .Die Bank aber würde dann hinterdrein,
wenn ihr durch die übermässig ausgegebenen Noten
(Told entzogen werden sollte, die gewaltsamsten Anstrengungen
machen müssen, um ihre Solvenz aufrecht zu erhalten; die
(Geschäftswelt müsste die vorübergehende ungehörige Erleichterung
voraussichtlich mit einer Krisis bezahlen. Ebenso ist
es aber umgekehrt möglich, dass das vom Gesetze angenommene
Notenmaximum sich den Anforderungen der Praxis gegenüber
als zu gering erweist, dass die Bank ohne Gefahr für den Wechselcours
und ohne unter den Marktdiscont herabgehen zu
müssen, mehr als 2(X) Millionen metallisch nicht bedeckter
Noten ausgeben kann. Es kann dies insbesondere sehr leicht
eintreten, falls das Publikum sich seines Staatsnotenbesitzes
allzu rasch entledigt, das für dieselben erlangte Gold in grösseren
Beträgen exportirt und nun in der Zwischenzeit bis zum
abermaligen Zurückströmen des Goldes ein Geldmangel eintritt.
Warum soll der Bank verwehrt werden, in diese Lücke zu
treten, warum soll insbesondere die Beengung des Geldstandes
dadurch künstlich zur Panik gemacht werden, dass man der Geschäftswelt
von vornherein die Besorgniss einflösst, es werde bei
einer gewissen (Grenze überhaupt nicht mehr Geld zu erlangen
sein ? Aus diesen Gründen muss daher mit den Massregeln der
Münzreform die vollständige Freigebung des Notenemissions-