fullscreen : Währung und Handel

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Ueber^angsmassregeln  mannigfachen  Schwankungen,  je  nach
den  veränderten  Verkehrsbedürfnissen,  ausgesetzt  sein  muss.
Wenn  der  Notenumlauf  gesetzlich  geregelt  ist,  wenn  es  beispielsweise ­
  bei  dem  derzeit  geltenden  Gesetze  sein  Bewenden
haben  sollte,  wonach  die  Bank,  da  sie  sich  im  Besitze  eines
Metallschatzes  von  rund  15()  IMillionen  befindet,  850  Millionen
Gulden  Noten  ausgeben  dürfte  —  so  würde  sie  es  vielleicht
für  überfiüssig  halten,  die  Zinsfiissschraube  anzuziehen,  im
Discontiren  vorsichtiger  zu  werden,  auch  wenn  die  Wechselcourse
  noch  so  schlecht  wären,  so  lange  die  ihr  vom  Gesetze
zugesprochene  Reserve  nicht  erschöpft  ist.  Und  wenn  sie  es
selbst  wollte,  so  würde  ihr  dies  durch  den  Widerstand  .der
öffentlichen  Meinung,  die  gerade  hier  in  Oesterreich  in  derlei
Dingen  von  falschen  Voraussetzungen  ausgeht,  überaus  erschwert, ­
  denn  das  Publicum  würde,  so  lange  das  gesetzliche
Notenmaximum  nicht  erreicht  ist,  jede  Restriction  als  überllüssige
  Chicane  aufiässen.  .Die  Bank  aber  würde  dann  hinterdrein, ­
  wenn  ihr  durch  die  übermässig  ausgegebenen  Noten
(Told  entzogen  werden  sollte,  die  gewaltsamsten  Anstrengungen
machen  müssen,  um  ihre  Solvenz  aufrecht  zu  erhalten;  die
(Geschäftswelt  müsste  die  vorübergehende  ungehörige  Erleichterung ­
  voraussichtlich  mit  einer  Krisis  bezahlen.  Ebenso  ist
es  aber  umgekehrt  möglich,  dass  das  vom  Gesetze  angenommene
Notenmaximum  sich  den  Anforderungen  der  Praxis  gegenüber
als  zu  gering  erweist,  dass  die  Bank  ohne  Gefahr  für  den  Wechselcours
  und  ohne  unter  den  Marktdiscont  herabgehen  zu
müssen,  mehr  als  2(X)  Millionen  metallisch  nicht  bedeckter
Noten  ausgeben  kann.  Es  kann  dies  insbesondere  sehr  leicht
eintreten,  falls  das  Publikum  sich  seines  Staatsnotenbesitzes
allzu  rasch  entledigt,  das  für  dieselben  erlangte  Gold  in  grösseren ­
  Beträgen  exportirt  und  nun  in  der  Zwischenzeit  bis  zum
abermaligen  Zurückströmen  des  Goldes  ein  Geldmangel  eintritt.
Warum  soll  der  Bank  verwehrt  werden,  in  diese  Lücke  zu
treten,  warum  soll  insbesondere  die  Beengung  des  Geldstandes
dadurch  künstlich  zur  Panik  gemacht  werden,  dass  man  der  Geschäftswelt ­
  von  vornherein  die  Besorgniss  einflösst,  es  werde  bei
einer  gewissen  (Grenze  überhaupt  nicht  mehr  Geld  zu  erlangen
sein  ?  Aus  diesen  Gründen  muss  daher  mit  den  Massregeln  der
Münzreform  die  vollständige  Freigebung  des  Notenemissions-
            
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