54
Pfennige jtro Tag und den Lohn für den angeslellten Koch oder Köchin. Sie
stellen die nöthigen Räume nebst Inventar und tragen die Heizungskosten.
§. 9. Die Ausgaben und Einnahmen der Menage werden in einer beson
deren Kasse mit Einsichtnahme des Ausschusses verrechnet.
§. 10. Die Theilnehmer haben den Anordnungen des Obmanns, die Menage
verhältnisse betreffend, Folge zu leisten.
Höchst a. M., 1. Januar 1878.
Meister, Lucius & Brüning.
Aus derselben ist ersichtlich, dass die Fabrik das Local, das Inventar und
die Heizung stellt, den Lohn des Koches bezahlt und für jeden betheiligten Ar
beiter 10 Pf. täglich an Geld zuschiesst, im Uebrigen jedoch die Verwaltung
vollständig den Arbeitern überlässt. Diese wählen aus ihrer Mitte jährlich einen
Ausschuss und dieser aus sich auf die Dauer eines Monates einen Obmann. Der
Ausschuss bestimmt d'e Bezugsquellen, aus welchen das Fleisch und die sonstigen
Bedürfnisse der Küche bezogen werden sollen, stellt den Koch an und normirt
dessen Gehalt; der Obmann leitet und überwacht die Küche. An Zahlung hat
jeder Arbeiter pro Tag 20 Pf. in die Menage zu zahlen und erhält dafür 2 mal
täglich ', 2 Biter Kaffee und 1 mal Mittags 1 Liter Suppe. Brod und event. Milch
bringen die Arbeiter sich mit.
Was den Mechanismus der Verwaltung an belangt, so werden Kartoffeln,
Bohnen, Linsen etc. im Grossen bezogen und in einem Magazin aufbewahrt. Der
Schlüssel zu diesem Magazin ist in Händen des Ober-Aufsehers der betreffenden
Fabrik. Jeden Vormittag wird derselbe von dem Obmann der Menagen abgeholt,
und Obmann und Koch holen gemeinschaftlich aus dem Magazin die für den Tag
nöthigen Nahrungsmittel. Hierauf wird das Magazin wieder verschlossen und der
Schlüssel an den Aufseher der Fabrik zurückgegeben. Auf diese einfache Weise
besteht eine Controle zwischen Küche und Magazin, die sich vollständig bewährt
und früher vorgekommene Unzuträglichkeiten beseitigt hat.
Das Fleisch wird täglich von dem betreffenden Metzger in Gegenwart des
Obmanns und des Koches abgeliefert und gewogen. Nach den getroffenen Ver
einbarungen muss sämmtliches Fleisch ausgobeint sein; auf 100 kg Fleisch
dürfen jedoch nicht mehr als 12 kg Knochen geliefert werden. Der Gehalt an
Fett wechselt und hängt von dem Geschmack der Arbeiter ab; im Allgemeinen
lieben dieselben kein fettreiches Fleisch, so dass auf 100 kg Fleisch nur 10
bis 20 kg Fett gewünscht werden.
Die Beiträge der Arbeiter für die Menage werden diesen an ihrem Lohne
abgehalten; diese Beträge in Verbindung milden von der Fabrik zu leistenden Zu
schüssen von 10 Pf. pro Tag und Kopf werden in einer für beide Menagen ge
trennten Kasse verwaltet. Die Menagen haben mehrere um die Fabrik gelegene
und dieser gehörende Aecker in Benutzung, für welche dieselben ausser der Be
stellung mit Kartoffeln etc. keine Ausgaben haben.
Auf diese Weise, hauptsächlich aber durch die vermehrte Frequenz, ist es
in der letzten Zeit dahin gekommen, dass die Menagen, entgegen dem früheren
jährlichen Deficit, jetzt finanziell so gut stehen, dass die eine Kasse am 1.October
1879 einen Baarbostand von 1345, die andere von 1859 Mark hatte. Diese