Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

Sprechslunden,  dio  specielle  Beobachtung  aller  mit  der  Fabrikation  in  Verbindung
stehenden  Erkrankungen  sowie  die  jährliche  Erstattung  eines  Krankenberichtes
ob.  Am  Ende  eines  jeden  Vierteljahres  findet  unter  dem  Vorsitze  eines  von  der
Fabrik  commitirlcn  Herrn  eine  Zusammenkunft  aller  Aerzto  statt,  in  welcher  die
Vorkommnisse  des  abgelaufenen  Quartals  besprochen,  sanitäre  Vorschläge  gemacht
und  entgegengenommen,  sowie  nicht  bewährte  Einrichtungen  geregelt  werden.
Der  Modus  der  Krankenmoldung  ist  ein  streng  geordneter.  Es  ist  dies  sowohl
im  Interesse  der  Fabrik,  als  auch  der  erkrankten  Arbeiter  durchaus  nothwendig.
Jeder  Arbeiter,  welcher  erkrankt,  hat  sofort  vom  ersten  Tage  seiner  Erkrankung ­
  den  für  ihn  bestimmten,  also  in  den  meisten  Fällen  den  ihm  zunächst  wohnenden ­
  Fabrikarzt  zuzuziehen  und  auf  der  Fabrik  bei  seinem  Aufseher  Meldung
seiner  Erkrankung  zu  machen.  Auf  seine  Meldung  erhält  der  Arbeiter  einmal
als  Legitimation  dem  Arzte  gegenüber  und  dann  als  Basis  der  Eintragungen  in
das  Kranken-Journal  ein  Kranken-Büchelchen  —  vd.  Anlage  D  22.  —  dessen
linke  Seite  der  Fabrik,  dessen  rechte  Seite  dem  Arzte  zur  Verfügung  steht.
~  “  D  22.
Meldete  sich  den  187  Litt  an;
krank.
Ursache  der  Erkrankung:  Ursache  der  Erkrankung:

Arbeitete  zuletzt  in;  War  arbeitsunfähig  vom  187
bis  187
Höchst  a  M.,  den  187  den  187
Der  Aufseher:  Der  behandelnde  Arzt:

Auf  die  linke  Seite  wird  von  dem  zuständigen  Aufseher  auf  der  Fabrik  der
Tag  der  Krankmeldung,  wenn  möglich  die  Ursache  der  Erkrankung  und  der
llaum,  in  welchem  der  Erkrankte  zuletzt  arbeitete,  eingetragen,  während  rechts
von  dem  Arzte  die  Diagnose  der  Erkrankung  und  nach  deren  Ablauf  die  Dauer
der  Arbeitsunfähigkeit  niedergeschrioben  wird.  Die  Krankenbüchelchen  behält
der  Arzt  bis  zur  Genesung  des  Arbeiters.  In  Verbindung  mit  den  Krankenbüchelchen ­
  stehen  zwei  weitere  Scheine,  welche  von  dem  Arzte  auszufüllen  sind.
Der  erste  dient  zur  Erhebung  des  Krankengeldes.  Derselbe  hat  den  Zweck,  dass
der  Arbeiter  bei  längeren  Erkrankungen  nicht  erst  am  Ende  derselben,  sondern
wöchentlich  schon  im  Laufe  derselben  sein  Krankengeld  erhält.  Dieselben  lauten
wie  Form.  D  23.  und  müssen  Freitags  zur  Fabrik  geschickt  werden,  damit  Samstags ­
  die  Auszahlung  des  Krankengeldes  erfolgt.

No.  .  .  .
Krankengeld-Anweisung
für  den  Arbeiter
in  der  -Fabrik

D  23.

Die  Arbeitsunfähigkeit  für  die  Dauer  vom
187  .  .  bescheinigt
der  behandelnde  Arzt;

187  .

bis
            
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