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Gleichfalls wenig günstig für den vorliegenden Fall ist eine Aufstellung des
Herrn Geheimrath Meitzen. In seinen „Topographischen Erwägungen für den Bau
von Canälen (S. 23) giebt Meitzen folgende Verhältnisszahlen an:
wenn der Canal auf die Meile seines Laufes
Es erfordert ein
durchschnittlich kostet an Anlagekosten
Canal-Gebühren-
Tarif für Ctr.
und Meile von
300 000 Thlr. | 200 000 Thlr. | 150 000 Tlilr.
(bei 5 7o Verzinsung und l'/^ 7o Unterhaltung
und Verwaltung)
0,150 Pf.
0,200 „
0,250 „
45 000 000 Ctr.
33 750 000 „
27 000 000 „
30 000 000 Ctr.
22 500 000 „
18 000 000 „
22 500 000 Ctr.
IG 875 000 „
13 500 000 „
Um 5% Verzinsung und VU% des Capitals für Unterhaltung und Verwaltung
zu erlangen, würde hiernach bei 300 000 Thlr. Baukosten pro Meile und hei
27 000 000 Ctr. Fracht eine Canalgebühr von 0,25 Pf. pro Centner und Meile (0,66 Pf.
pro Tonnen-Kilometer) erforderlich sein. Nun hat zwar der Elb-Spree-Canal voraus
sichtlich eine höhere Fracht als nur 27 000 000 Ctr., dies wird aber mehr als reich
lich dadurch aufgewogen, dass die Baukosten pro Meile aut über 700 000 Thlr. zu
stehen kommen. Darnach würde der Elb-Spree-Canal zu den von Meitzen ange
nommenen Canalgebühren sich kaum rentiren. Doch ist nicht zu übersehen, dass für
den Elb-Spree-Canal der Betrieb durch Tauerei angenommen ist, während Meitzen
— und ganz dasselbe gilt auch für die Aufstellungen von Krantz und Gobert —
bei der Berechnung voraussetzt, dass der Schiffer für sein eigenes Fortkommen
sorgt, mag dies nun durch Segel, Pferdebetrieb oder Menschenkraft geschehen.
Mit Rücksicht darauf, dass der oder die Unternehmer des Canals (wobei es
vorläufig gleichgiltig ist, ob dies der Staat oder eine Actien-Gesellschaft sein wird)
durch Anlage von Tauerei auch für die Fortbewegung der Schiffe sorgen werden, hat
Herr Director Bellingrath in seinem verdienstlichen Werke: „Studien über den Bau
und die Betriebsweise des deutschen Canalnetzes“ sehr sorgfältige Rentabilitäts-Berech
nungen der Canäle aufgestellt. Unter der Voraussetzung, dass ein Canal für Schiffe
von 7000 Ctr. Tragkraft eingerichtet ist, welche Voraussetzung hier zutrifft, ergiebt nach
Bellingrath ein solcher Canal bei 20 000 000 Ctr. Fracht 5%, bei 25 000 000 Ctr.
6,3%, bei 30 000 000 Ctr. 7% Reinertrag. Freilich setzt Bellingrath voraus, dass
die Baukosten pro Meile nur 1800 000 M. erreichen. Da nun der Elb-Spree-Canal
2 200 000 M. Baukosten pro Meile verlangt, so würde nach diesen theoretischen
Erörterungen bei 33 000 000 Ctr. Totalverkehr die Rente circa 6% betragen.
Anstatt sich auf diese vorwiegend theoretischen Methoden zu verlassen, kann
man auf einem andern und zwar dem empirisch-practischen Wege zu einer
Rentabilitäts-Berechnung gelangen, sobald man zuerst erwägt, welche Fracht-
Forderung noch zulässig sein dürfte, richtiger vielleicht, welche Fracht
der Schiffer ohne zu grosse Belastung zu zahlen im Stande ist, und darnach
unter Zugrundelegung des zu erwartenden Gesammtverkehrs die Ein
nahmen aus den Canalgebühren berechnet.
Nach dem Geschäftsbericht der Ketten - Schleppschiffahrts - Gesellschaft der
Oberelbe zu Dresden für 1880 betrugen die durchschnittlichen Frachtpreise für die
wichtigsten Elbschiffahrtsgüter