Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Statistik  der  Verwaltung  und  des  Waarenverkehrs.

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noch  von  der  Vorallssetzung  ausgegangen,  daß  dieses  Bureau  nur  das  Abrechnungswesen
  zu  besorgen  habe.  Es  war  die  Aufstellung  derKommerzialnachweisnngen
  jeder  einzelnen  Regierung  überlassen,  und  die  Mittheilung ­
  derselben  an  das  genannte  Bureau  nicht  angeordnet  worden,  obgleich
nach  einer  allgemeinen  Instruktion  *)  für  die  Aufstellung  dieser  Nachweisungen
verfahren  lourde.  Erst  auf  der  I.  General-Zoll-Konferenz  des  Jahres  1836  ')  war
der  Wunsch  ausgesprochen  worden,  diese  Nachweisungen  dem  Zentralburean  zur
Zusammenstellung  mitzutheilen  und  auf  der  II.  General-Zollkonferenz  wurde  ein
Beschluß  über  die  Bestimmungen  zllr  Aufstellung  der  Kommerzialübersichten  vom
Jahre  1837  an  gefaßt?)  Ans  der  IV.  General-Zollkonferenz  wurden  weitere
Beschlüsse  über  die  Formulare,  die  Grundsätze  bei  Führung  der  Kommerzial-Register
  und  Aufstellung  der  Uebersichten,  über  die  Vergleichung  der  Resultate
mit  denen  des  Vorjahres  und  über  den  Niederlageverkehr  gefaßt?)
Das  Resultat  der  V.  und  VI.  General  -  Zollkvnferenz  bezüglich  der
Kommerzialübersichten  war  der  Beschluß,  dieselben  vom  Jahre  1842  an  jährlich ­
  durch  das  Zentralburean  zusammenstellen  und  burd)  den  Druck  veröffentlichen ­
  zu  lassen?)
Seit  dieser  Zeit  erschienen  abwechselnd  in  20  bis  30  Heften  die  statistischen,
im  Zentralburean  zusammengestellten  Uebersichten  über  den  Waarenverkehr  und
den  Zvllvertrag  im  Deutschen  Zollvereine  mit  einer  vergleickenden  Uebersicht,
bis  zum  Jahre  1834  rückwärts,  im  Drucke?)
Dieselben  enthielten  in  besonders  numerirten  Abtheilungen  folgende
Uebersichten:
Die  Uebersicht  des  Waaren-Eingangs  über  die  einzelnen  Grenzstrecken
des  Zollvereins;  den  Waaren-Eingang  auf  Rhein  und  Mosel;  die  Uebersicht
des  Waaren-Ausgangs  über  die  einzelnen  Grenzstrecken;  desgleichen  des  Waaren-Durchgangs;
  die  Durchfuhr  auf  kurzen  Straßenstrecken;  eine  Hanptübersicht
des  Durchgangsverkehrs;  eine  vergleichende  Uebersicht  des  jährlichen  Waaren-Eingangs
  und  Ausgangs  seit  1836;  die  Warenbestände  in  den  Niederlagen;
den  Meßverkehr  mit  ausländischen  Waaren;  desgl.  mit  inländischen;  den  Zustand ­
  der  laufenden  Konten  der  Großhandlungen;  den  Verkehr  nach  ausländischen ­
  Messen;  den  Waarenverkehr  an  den  Seegrenzen;  die  angekommenen
und  abgegangenen  Seeschiffe;  die  Zvllerleichternngen  für  den  Veredelungs-Verkehr
  nach  dem  Jnlande;  desgl.  nach  dem  Anslande;  Zollbegünstigungen  für
gewerbliche  Zwecke;  Zollerlasse  für  Metalle  und  Materialien  zum  Schiffbau;
die  provisorische  Zollabrechnnng;  die  Uebersicht  der  Panschsnmmenbeträge  der
Zollverwaltnngskosten;  Prämienzahlungen  für  Fahrten  unter  Schiffsverschlnß;
die  provisorische  Rübenzuckersteuer-Abrechnung;  eine  vergleichende  Uebersicht
der  seit  1845  an  Rübenzuckersteuer  rc.  aufgekommenen  Beträge;  vierteljährliche
Verzollnngs-Uebersichten;  vierteljährl  Zolleinnahme-Vergleichungen;  außerdem
jedes  dritte  Jahr  eine  Bevölkerungs  -  Uebersicht  und  eine  Uebersicht  der  Zollstraffälle. ­
  In  neuester  Zeit,  seit  Einführung  des  Salzstener-Gesetzes  vom

')  Die  int  §  21  des  Karlsruher  Vollzugsprot.  vom  Oktober  1834  erwähnte  Instruktion
ist  nicht  bekannt  ge,nacht  worden  (Bd.  II.  a.  a.  O.  S.  94).
*)  Hanptprot.  der  I.  Gen.-Zollkonferenz  ü.  12.  Sept.  1836  8  19  S.  63.
*)  Hanptprot.  der  II.  Gen.-Zollkonferenz  v.  6.  August  1838  §  35  S.  59.
4 )  Hanptprot.  der  IV.  Gen.-Zollkonferenz  ü.  6.  Mai  1841  §  35  S.  59.
6 )  Hanptprot.  der  V.  Gen.-Zollkonferenz  v.  26.  Sept.  1842  §  36  S.  44  und  der  VI.
Gen.-Zollkonferenz  v.  11.  Nov.  1843  §  44  S.  113.
")  Berlin  bei  Reimer.  Vorher  toaren  dieselben  nur  als  Manuskript  gedruckt  worden.
            
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