Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v. Aufseß: Die Zolle und Steuern des Deutschen Reiches. 
9. All gust 1867 und des Tabacksteuer-Gesetzes vorn 26. Mai 1868 sind noch 
provisorische Abrechnungen über diese Steuern hinzugetreten. 
Unterdessen wurden airs verschiedenen General-Konferenzen neue Verab 
redungen zilr Ergänzung ltnb Verbesserung dieser Uebersichten getroffen. Ans 
der VII. General-Konferenz') faßte man Beschlüsse über die Aufstellung der 
Kvmmerzial - Nachweisungen, auf der IX. General-Zollkonferenz ) vereinbarte 
man ein Formular über die Statistik der Zollstraffälle und traf Bestimmungen 
wegen des Eisenbahnverkehrs, auf der IX. unb X. General-Zollkonferenz ) 
wurden Vorschläge zur Vervollständigung lind Vereinfachung der Kommerzial- 
statistik gemacht, ohne zu einem Beschlusse zu gelangen. Endlich auf der 
XII General-ZollkonferenzZ gelang es, eine Vereinbarung über die vollständige 
Umgestaltung der Kommerzialstatistik zu erzielen, welche bis zum Jahre 187_ 
keine Veränderung erlitten hat. . _ „ 
Bezüglich der Volkszählung wurde eine eigene Thätigkeit des Zoll 
vereins nur insoweit entwickelt, als gewisse Grundsätze für die periodischen Er 
hebungen in den sämmtlichen Vereinsstaaten aufgestellt wurden?) Die Ans- 
führnng selbst wurde den einzelnen Regierungen überlassen und blieb soweit 
Sache 'derselben, daß nur die Hauptergebnisse auf den Generalkonferenzen vor 
gelegt und nach ertheilter Genehmigilng vom Zentralbureau als Grundlage 
für ' die Abrechnungen benutzt wurden. Die Hanptübersichten befinden sich 
deßhalb als Beilagen bei den Generalkonferenz-Protokollen. Die ausgedehnteren 
Bearbeitungen der Bevölkerungsstatistik lagen nicht im Interesse des Zollvereins 
und waren den einzelnen Staaten vollständig überlassen. 
Außerdem ergaben sich bald noch weitere Bedürfnisse zur Aufstellung von 
Statistiken im Interesse des Zollvereins. Vor Allem betraf dieses die Ge 
werbestatistik, welche auf der VI. General-Zollkonferenz angeregt worden, ) 
deren Ausführung aber erst einem Beschliiß der X. General-Zollkonferenz zu 
bansen war, nach welchem die nöthigen Tabellen hiezu entworfen lind den 
Regierungen zur Benntzllng empfohlen worden waren?) 
Auf der XIV. General -Zollkonferenz wurde der Beschluß gefaßt , auf 
Grund vereinbarter Mllstertabellen im Jahre 1861 eine Gewerbestatistik und 
im Jahre I860 eine Bergwerksstatistik des Zollvereins und zwar letztere 
in jedem der folgenden 5 Jahre so lange aufzustellen, als nicht von der einen 
oder anderen Seite die Fortsetzung abgelehnt werde?) * 
Die Resultate dieser statistischen Aufnahmen wurden vom Zentralbnrean 
zusammengestellt und veröffentlicht unter dem Titel: „Tabellen der Hand 
werker, der Fabriken, sowie der Handels- und Transportgewerbe un Zollverein 
nach den Aufnahmen im Jahre 1861", sowie „Tabellen über die Produktion 
des Bergwerks-, Hütten- und Salinenbetriebes im Zollverein von 1861". 
(Fortgesetzt bis 1868.) 
i) Hauptprot. der VII. General-Zollkonferenz vom 23. Cft. 1845 § 64 S. 89. 
*) Hauptprvt. der IX. General-Zollkonferenz vom 23. Inn, 1851 §J6 ©. 159 
») Hauptprot. der X. Gen.-Zollkonferenz v. 20. Febr. 1854 § 53 @. 151 und Beil. 
st Hauşiprot. der XII. Gen.-Zollkonferenz v. 17. Dez. 1856 § 28 S. 77 Beil. IX S. 241. 
ft ) Münchener Bollzugsprot. Beil. XXIV (Bd. I der Verträge S. 321 ff.); ftauptprot. 
der VI. Gen.-Zollkonferenz § 48 S. 121 ; dann der VII. Gen.-Zollkonserenz 8 32ï®. 35 u. 4_. 
6 ) Hauptprot. der VI. Gen.-Zollkonfereiiz v. 11. i>t'ov. >843 § 46 e. >>7. 
7 ) Hauptprot. der X Gen.-Zollkonferenz v. 20. Febr. 1854 § 3< Ş. i3 st. 
8 ) Hauptprot der XIV. Gen.-Zollkonferenz v. 17. Nov. 1859 § 21 S, 48.
	        
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