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v. Aufseß: Die Zolle und Steuern des Deutschen Reiches.
9. All gust 1867 und des Tabacksteuer-Gesetzes vorn 26. Mai 1868 sind noch
provisorische Abrechnungen über diese Steuern hinzugetreten.
Unterdessen wurden airs verschiedenen General-Konferenzen neue Verab
redungen zilr Ergänzung ltnb Verbesserung dieser Uebersichten getroffen. Ans
der VII. General-Konferenz') faßte man Beschlüsse über die Aufstellung der
Kvmmerzial - Nachweisungen, auf der IX. General-Zollkonferenz ) vereinbarte
man ein Formular über die Statistik der Zollstraffälle und traf Bestimmungen
wegen des Eisenbahnverkehrs, auf der IX. unb X. General-Zollkonferenz )
wurden Vorschläge zur Vervollständigung lind Vereinfachung der Kommerzial-
statistik gemacht, ohne zu einem Beschlusse zu gelangen. Endlich auf der
XII General-ZollkonferenzZ gelang es, eine Vereinbarung über die vollständige
Umgestaltung der Kommerzialstatistik zu erzielen, welche bis zum Jahre 187_
keine Veränderung erlitten hat. . _ „
Bezüglich der Volkszählung wurde eine eigene Thätigkeit des Zoll
vereins nur insoweit entwickelt, als gewisse Grundsätze für die periodischen Er
hebungen in den sämmtlichen Vereinsstaaten aufgestellt wurden?) Die Ans-
führnng selbst wurde den einzelnen Regierungen überlassen und blieb soweit
Sache 'derselben, daß nur die Hauptergebnisse auf den Generalkonferenzen vor
gelegt und nach ertheilter Genehmigilng vom Zentralbureau als Grundlage
für ' die Abrechnungen benutzt wurden. Die Hanptübersichten befinden sich
deßhalb als Beilagen bei den Generalkonferenz-Protokollen. Die ausgedehnteren
Bearbeitungen der Bevölkerungsstatistik lagen nicht im Interesse des Zollvereins
und waren den einzelnen Staaten vollständig überlassen.
Außerdem ergaben sich bald noch weitere Bedürfnisse zur Aufstellung von
Statistiken im Interesse des Zollvereins. Vor Allem betraf dieses die Ge
werbestatistik, welche auf der VI. General-Zollkonferenz angeregt worden, )
deren Ausführung aber erst einem Beschliiß der X. General-Zollkonferenz zu
bansen war, nach welchem die nöthigen Tabellen hiezu entworfen lind den
Regierungen zur Benntzllng empfohlen worden waren?)
Auf der XIV. General -Zollkonferenz wurde der Beschluß gefaßt , auf
Grund vereinbarter Mllstertabellen im Jahre 1861 eine Gewerbestatistik und
im Jahre I860 eine Bergwerksstatistik des Zollvereins und zwar letztere
in jedem der folgenden 5 Jahre so lange aufzustellen, als nicht von der einen
oder anderen Seite die Fortsetzung abgelehnt werde?) *
Die Resultate dieser statistischen Aufnahmen wurden vom Zentralbnrean
zusammengestellt und veröffentlicht unter dem Titel: „Tabellen der Hand
werker, der Fabriken, sowie der Handels- und Transportgewerbe un Zollverein
nach den Aufnahmen im Jahre 1861", sowie „Tabellen über die Produktion
des Bergwerks-, Hütten- und Salinenbetriebes im Zollverein von 1861".
(Fortgesetzt bis 1868.)
i) Hauptprot. der VII. General-Zollkonferenz vom 23. Cft. 1845 § 64 S. 89.
*) Hauptprvt. der IX. General-Zollkonferenz vom 23. Inn, 1851 §J6 ©. 159
») Hauptprot. der X. Gen.-Zollkonferenz v. 20. Febr. 1854 § 53 @. 151 und Beil.
st Hauşiprot. der XII. Gen.-Zollkonferenz v. 17. Dez. 1856 § 28 S. 77 Beil. IX S. 241.
ft ) Münchener Bollzugsprot. Beil. XXIV (Bd. I der Verträge S. 321 ff.); ftauptprot.
der VI. Gen.-Zollkonferenz § 48 S. 121 ; dann der VII. Gen.-Zollkonserenz 8 32ï®. 35 u. 4_.
6 ) Hauptprot. der VI. Gen.-Zollkonfereiiz v. 11. i>t'ov. >843 § 46 e. >>7.
7 ) Hauptprot. der X Gen.-Zollkonferenz v. 20. Febr. 1854 § 3< Ş. i3 st.
8 ) Hauptprot der XIV. Gen.-Zollkonferenz v. 17. Nov. 1859 § 21 S, 48.