Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Statistik ber Verwaltung und des Waarenverkehrs. 
195 
Aus diesen Nachweisungen fertigt das Statistische Amt folgende Ueber 
sichten, welche möglichst bald in der Druckschrift „Statistik des Deutschen 
Reichs veröffentlicht werden sollen: 
I. Monatlich: Uebersichten der in den freien Verkehr eingeführten und 
aus demselben ausgeführten wichtigeren Waaren (mit Ausschluß der unmittel 
baren Durchfuhr) nach Ländern der Herkunft bezw. Bestimmung. 
II. Jährlich: 
1. Eine Uebersicht der Ein- und Ausfuhr (mit Ausschluß der unmittel 
baren Durchfuhr) nach den Ländern der Herkunft bezw. Bestimmung 
und Werth der Waaren. 
2. Eine solche der unmittelbaren Durchfilhr, und zwar 
a) nach den Ländern der Herkunft, 
b) nach den Ländern der Bestimmung, 
c) nach Grenzstrecken des Ein- und Ausganges. 
3. Eine Uebersicht des gesummten auswärtigen Waarenverkehrs nach den 
Grenzstrecken des Ein- und Ansgangs, 
4. Eine solche über die Einfuhr zollpflichtiger Waaren und der hiezu 
berechneten Zollbeträge. 
5. Eine Uebersicht über den Stand der Niederlagen am Schlüsse des 
Jahres nach Verwaltungsbezirken und Art der Niederlagen. 
6. Eine solche über den Veredlungsverkehr nach Gegenständen und Art 
der Verarbeitung und Vervollkommnung, unterschieden nach Ländern, 
mit denen dieser Verkehr stattfand ') 
Sämmtlichen Uebersichten sowohl der Zoll-Aemter als des Statistischen 
Amtes ist das sogen. Statistische W a a renverzei ch niß'j zu Grunde zu 
legen, das in 931 Nummern die wichtigsten Gegenstände nach den einzelnen 
Positionen des Zolltarifs enthält. 
Alle seit 1872 von Seiten der Zoll- und Steuerämter aufgestellten viertel 
jährigen und jährlichen Verkehrsnachweisungen kommen hiemit in Wegfall sa 
weit sie die oben erwähnten Verkehrsverhältnisse betreffen. 
Das Statistische Amt hat mit 1880 Hieralls nur die eben allfgezählten 
Uebersichten monatlich und jährlich aufzustellen, wodurch einerseits eine 
wünschenswerthe Geschäftserleichterung der Zollbehörden, andererseits wohl aber 
eine größere Geschäftslast für das Statistische Amt, für die Bearbeitung der 
Statistik aber mehr Einheitlichkeit und Sicherheit entstanden ist. 
Das Verfahren für diese statistischen Bearbeitungen ist durch die bereits 
erwähnte Dienstinstrnktivn zum Gesetze vom 20. Juli 1879 geregelt. 
Außerdem ist zu erwähnen, daß die jährlich aufzustellende Nachweis un g 
des Waarenverkehrs zur See über die Haupthäfen des deutschen Zoll 
gebiets dilrch Bnndesrathsbeschlnß vom 29. Januar 1880 ans die Häfen 
Memel, Pillan-Königsberg, Neufahrwasser-Danzig, Swinemünde - Stettin, 
Travemünde-Lübeck und Kiel beschränkt und das Verfahreil für die Aufstellung 
der Nachweisung neu geregelt wurde?) 
>) §§ 40, 41 ber Dienstanweisung. 
*) Abgebe, im Zentralbl. bes Deutschen Reichs 1884 S. 319. Wegen ber Abünberungen 
bes Zolltarifs im Jahre 1885 würben bie Aenderungen bes Waarenverzeichnisses unb ber 
Massengüter neu zusammengestellt unb publizirt im Zentralbl. b. Reichs 1885 S. 289 ff. 
»j S. die erste berartige Uebersicht für Januar bis Mai 1880 im 5. Heft ber Statistik 
bes Reiches, Bb. XLIII. 
13*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.