Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufseß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

11.  Bezüglich  der  Statistik  der  gemeinschaftlichen  Zölle  und  Steuern
des  Deutschen  Reiches  ist  dnrch  den  erwähnten  Bnndesrathsbeschlnß  vom
7.  Dezember  1871  angeordnet,  daß  folgende  23  Uebersichten  nach  bestimmten
Mustern  gefertigt  werden  und  zwar:
A.  Von  den  Hauptämtern,  den  DirektivbeHorden  und  dem
Statistischen  Amte  jährlich:
1.  eine  Uebersicht  der  gewährten  Zollitachlässe,
2.  desgleichen  über  die  den  Weinhändlern  gewährten  Zollbegünstigungen, ­

3.  desgleichen  über  die  Produktion  ititi)  Besteuerung  des  inländischen ­
  Rübenzuckers,  x )
4.  eine  vorläufige  Uebersicht  über  die  Ergebnisse  der  Rübenzuckerfabrikation, ­

5.  eine  Uebersicht  der  versteuerten  Rübenmengen,
6.  desgleichen  über  die  Ein-  und  Ausfuhr  von  Zuckers)
7.  desgleichen  über  die  Produktion  von  Rübenzucker,
8.  desgleichen  über  die  Produktion  von  Stärkezucker.
Dnrch  Bnndesrathsbeschlnß  vom  9.  Mai  1882 3 )  wurde  angeordnet,
daß  die  Jahresübersichten  über  die  Produktion  und  Besteuerung  des  inländischen ­
  Rübenzuckers  (Muster  3),  über  die  Ein-  und  Ausfuhr  von
Zucker  (Muster  6)  und  über  die  Produktion  von  Stärkezncker  (Muster  7)
nach  den  Zeitabschnitten  vom  1.  August  des  einen  bis  31.  Mai  des  anderen
Jahres  und  zwar  für  Muster  3  und  6  vom  Betriebsjahre  1881/82  an  und
für  Muster  7  vom  Betriebsjahre  1882/83  an  aufzustellen  seien.
9.  Desgleichen  über  die  Produktion  und  den  Absatz  der  inländischen
S  alz  w  erke,
10.  desgleichen  über  die  in  Bezug  ans  die  Salz  abgab  en  gewährten
Erlei  chternngen/)
11.  desgleichen  über  die  Produktion  und  Besteuerung  des  inländischen ­
  Tabacks,
12.  eine  vorläufige  Uebersicht  des  Betrags  der  festgesetzten  T  a  backst ­
  e  u  e  r,
13.  eine  Uebersicht  der  Ein-  und  Ausfuhr  von  Taback.
In  der  Sitzung  vom  7.  Juni  1880wurde  eine  Anleitung  zur  anderweitigen ­
  Aufstellung  der  statistischen  Uebersichten  über  die  Besteuerung ­
  des  Tabacks  nebst  Formularen  zu  derselben  im  Anschluß  an
die  veränderte  Gesetzgebung  des  Jahres  1879  beschlossen,  welche  erst  für  das
Erntejahr  1880/81  Geltung  hat.  Hienach  haben  die  Hauptämter  jährlich
folgende  Uebersichten  anfznstellen  und  an  die  Direktivbehvrden  einzusenden:

9  Außerdem  werden  monatlich  die  Resultate  der  Rübcuversteueruug  und  der  Zucker-Ein-
  und  Ausfuhr  von  den  Behörden  und  dem  Statistischen  Amt  aufgestellt  und  veröffentlicht ­
  und  fallen  die  vierteljährigen  llebersichten  weg.  (S.  Zentralbl.  des  Reichs  1876  S.  554,
Bnndesrathsprot.  §  273  v.  1876.  Aufgehoben  durch  Bnndesrathsbeschlnß  vom  19.  Febr.
1881  §  no.)
*)  S.  Bnndesrathsbeschlnß  v.  21.  März  1882  (Zentralbl.  des  Reichs  1882),  wonach
halbmonatliche  Uebersichten  über  die  Zuckerausfuhr  mit  Bonifikationsanspruch  aufzustellen ­
  sind.  i
8 j  Zentralbl.  des  Reichs  1882  S.  285.
9  Vom  l.  Jan.  1877  Aenderungen  bezüglich  der  Anschreibung  von  Mutterlauge,
Soolc  und  Badesalz,  nach  Bnndesrathsbeschlnß  v.  8.  Nov.  1876,  §  353  des  Prot.
°)  §  418  des  Prot.  Abqedr.  im  Zentralbl.  des  Reichs  v.  1880  S.  420.
            
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