Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Statistik  ber  Verwaltung  und  des  Waarenverkehrs.

195

Aus  diesen  Nachweisungen  fertigt  das  Statistische  Amt  folgende  Uebersichten, ­
  welche  möglichst  bald  in  der  Druckschrift  „Statistik  des  Deutschen
Reichs  veröffentlicht  werden  sollen:
I.  Monatlich:  Uebersichten  der  in  den  freien  Verkehr  eingeführten  und
aus  demselben  ausgeführten  wichtigeren  Waaren  (mit  Ausschluß  der  unmittelbaren ­
  Durchfuhr)  nach  Ländern  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung.
II.  Jährlich:
1.  Eine  Uebersicht  der  Ein-  und  Ausfuhr  (mit  Ausschluß  der  unmittelbaren ­
  Durchfuhr)  nach  den  Ländern  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung
und  Werth  der  Waaren.
2.  Eine  solche  der  unmittelbaren  Durchfilhr,  und  zwar
a)  nach  den  Ländern  der  Herkunft,
b)  nach  den  Ländern  der  Bestimmung,
c)  nach  Grenzstrecken  des  Ein-  und  Ausganges.
3.  Eine  Uebersicht  des  gesummten  auswärtigen  Waarenverkehrs  nach  den
Grenzstrecken  des  Ein-  und  Ansgangs,
4.  Eine  solche  über  die  Einfuhr  zollpflichtiger  Waaren  und  der  hiezu
berechneten  Zollbeträge.
5.  Eine  Uebersicht  über  den  Stand  der  Niederlagen  am  Schlüsse  des
Jahres  nach  Verwaltungsbezirken  und  Art  der  Niederlagen.
6.  Eine  solche  über  den  Veredlungsverkehr  nach  Gegenständen  und  Art
der  Verarbeitung  und  Vervollkommnung,  unterschieden  nach  Ländern,
mit  denen  dieser  Verkehr  stattfand  ')
Sämmtlichen  Uebersichten  sowohl  der  Zoll-Aemter  als  des  Statistischen
Amtes  ist  das  sogen.  Statistische  W  a  a  renverzei  ch  niß'j  zu  Grunde  zu
legen,  das  in  931  Nummern  die  wichtigsten  Gegenstände  nach  den  einzelnen
Positionen  des  Zolltarifs  enthält.
Alle  seit  1872  von  Seiten  der  Zoll-  und  Steuerämter  aufgestellten  vierteljährigen ­
  und  jährlichen  Verkehrsnachweisungen  kommen  hiemit  in  Wegfall  sa
weit  sie  die  oben  erwähnten  Verkehrsverhältnisse  betreffen.
Das  Statistische  Amt  hat  mit  1880  Hieralls  nur  die  eben  allfgezählten
Uebersichten  monatlich  und  jährlich  aufzustellen,  wodurch  einerseits  eine
wünschenswerthe  Geschäftserleichterung  der  Zollbehörden,  andererseits  wohl  aber
eine  größere  Geschäftslast  für  das  Statistische  Amt,  für  die  Bearbeitung  der
Statistik  aber  mehr  Einheitlichkeit  und  Sicherheit  entstanden  ist.
Das  Verfahren  für  diese  statistischen  Bearbeitungen  ist  durch  die  bereits
erwähnte  Dienstinstrnktivn  zum  Gesetze  vom  20.  Juli  1879  geregelt.
Außerdem  ist  zu  erwähnen,  daß  die  jährlich  aufzustellende  Nachweis  un  g
des  Waarenverkehrs  zur  See  über  die  Haupthäfen  des  deutschen  Zollgebiets ­
  dilrch  Bnndesrathsbeschlnß  vom  29.  Januar  1880  ans  die  Häfen
Memel,  Pillan-Königsberg,  Neufahrwasser-Danzig,  Swinemünde  -  Stettin,
Travemünde-Lübeck  und  Kiel  beschränkt  und  das  Verfahreil  für  die  Aufstellung
der  Nachweisung  neu  geregelt  wurde?)

>)  §§  40,  41  ber  Dienstanweisung.
*)  Abgebe,  im  Zentralbl.  bes  Deutschen  Reichs  1884  S.  319.  Wegen  ber  Abünberungen
bes  Zolltarifs  im  Jahre  1885  würben  bie  Aenderungen  bes  Waarenverzeichnisses  unb  ber
Massengüter  neu  zusammengestellt  unb  publizirt  im  Zentralbl.  b.  Reichs  1885  S.  289  ff.
»j  S.  die  erste  berartige  Uebersicht  für  Januar  bis  Mai  1880  im  5.  Heft  ber  Statistik
bes  Reiches,  Bb.  XLIII.

13*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.