III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 25
Ökonomie loslöst. Solange als die Finanzwissenschaft mit der Volks-
wirtschaftslehre gemeinsam bearbeitet wurde, was, wie bemerkt,
namentlich in der englischen Wissenschaft geschah, bildete fast aus-
schließliches Problem die Rückwirkung der Staatswirtschaft und
namentlich der Besteuerung auf das wirtschaftliche Leben. Daß
die freilich verwickelte, oft ungerecht und willkürlich verfahrende
Staatswirtschaft mit ihren anscheinend rein empirischen Maßregeln
wissenschaftlich behandelt werden kann, wurde im allgemeinen nicht
klar und demzufolge wurde nur die Rückwirkung dieses notwendigen
UÜbels auf die Erscheinungen des Wirtschaftslebens untersucht. Von
diesem Standpunkte aus begreifen wir, warum die Frage der Über-
wälzung eine so wichtige Rolle spielte, was ja eine rein wirtschaft-
liche Erscheinung, eine Erscheinung der Preisbildung ist, wie dies
immer mehr anerkannt wird. Die erste Aufgabe im Interesse der
Weiterbildung der Finanzwissenschaft war also die Verselbständigung
der Wissenschaft, denn erst hierdurch trat das Ganze der Staats-
wirtschaft und deren gesamte Phänomene vor das Auge der
Forschung. Diese Verselbständigung vollzog sich im neunzehnten
Jahrhundert und es kann nicht bezweifelt werden, daß dies haupt-
sächlich das Verdienst der deutschen Wissenschaft ist. Die Werke
von Jakob, Malchus, Hoffmann, vor allem aber von Rau
bilden die Einleitung zu den größeren Leistungen der folgenden
Zeit. Die Verselbständigung der Finanzwissenschaft bedeutet aber
nicht ein Losreißen von der Nationalökonomie, da ja die Zu-
sammengehörigkeit beider aus der Natur der Sache fließt und
darum konnten auch jene Schriftsteller fernerhin den engen Zu-
sammenhang beider Wissenschaften betonen, die dieselbe selbständig
behandelten, wie Rau, Roscher, Cohn usw., ja letzterer geht
auch in der Darstellung des Stoffes von nationalökonomischen Ge-
sichtspunkten aus.
8. Lorenz v. Stein. Neue Anregungen gewann die Finanz-
wissenschaft durch die große Arbeit, die Lorenz v. Stein!)
dieser Wissenschaft widmete. Das Wesen seiner Leistung besteht
vor allem darin, daß er die Probleme der Finanzverfassung und
Finanzverwaltung eingehend beleuchtete und wissenschaftlich klärte.
Seine großen Leistungen auf dem Gebiete der Verwaltungswissen-
schaft haben auch der Finanzwissenschaft neues Licht gebracht.
Im allgemeinen hat er die Behandlung wissenschaftlich vertieft.
Während bis zu seiner Zeit die Finanzwissenschaft mehr Finanz-
kunde war, Darstellung des herrschenden Finanzrechtes, hat er mit
*) Lehrbuch der Finanzwissenschaft. Fünfte Auflage. Leipzig 1885/6.