fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

8 30. 31. Volkswirtschaft. Einwirkung auf dieselbe. 39 
jedoch nur entweder mit Arbeiten oder mit Vermögen, Grund 
stücken und Kapitalien, beziehentlich mit diesem und jenen zugleich. 
Als Vergeltung hierfür beziehen dieselben, je nach der Art ihrer 
Mitwirkung, theils Grundrente, welche sich aus der Anwendung 
von Grundstücken ergiebt, theils Arbeitslohn für .Leistung von 
Arbeiten, theils Kapitalzins, den die Verwendung von Kapitalien 
einbringt. 
Aus einem oder mehreren der drei vorgenannten E in 
to in mens zw ei ge rührt daher schließlich auch jedes einzelne 
Einkommen her. 
Einwirkung rmk die Vollwwirthschmkt. 
8 31. 
Weil sich sonach das wirthschaftliche Leben der Völker 
innerlich nach seinen eigenen Gesetzen regelt, so läßt sich 
dasselbe auch durchaus nicht beliebig beeinflussen. Hierdurch 
wird jedoch keineswegs ausgeschlossen, daß menschliche Ein- 
wirkung ans die Entwickelung der Vvlkswirthschaft 
möglich und beziehentlich sogar zu deren Gedeihen noth 
wendig ist. Der Verlauf dieser Entwickelung und die Art 
und Weise, in welcher sich demzufolge die Volkswirthschaften 
verschiedener Völker äußerlich abweichend gestalten, hängt 
vielmehr in einem gewissen Grade stets wesentlich mit von 
absichtlich getroffenen menschlichen Maßnahmen (Veranstal 
tungen, Bestimmungen) ab. 
So beruht z. B. das nach bestimmter Gesetzmäßigkeit er 
folgende Zustandekommen der Preise, das Aufkommeic des Geld- 
gebrauchs, getrennter Erwerbszweige re. ans innerer wirthschaft 
licher Nothivendigkeit, deren Folgen sich nicht beliebig ändern 
lassen; das Hinzukommen von den Handel oder andere Gewerbe 
begünstigenden Vorkehrungen, das Entstehen eines geordneten 
Münzwesens ?c. dagegen auf äußerlich organisircndem Zuthun 
der Menschen, auf menschlich gekonnter Organisation, welche ihrer 
seits wieder ans bestehende Verhältnisse folgerichtig, gut oder 
schlimm, zurückwirkt.
	        
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