8 30. 31. Volkswirtschaft. Einwirkung auf dieselbe. 39
jedoch nur entweder mit Arbeiten oder mit Vermögen, Grund
stücken und Kapitalien, beziehentlich mit diesem und jenen zugleich.
Als Vergeltung hierfür beziehen dieselben, je nach der Art ihrer
Mitwirkung, theils Grundrente, welche sich aus der Anwendung
von Grundstücken ergiebt, theils Arbeitslohn für .Leistung von
Arbeiten, theils Kapitalzins, den die Verwendung von Kapitalien
einbringt.
Aus einem oder mehreren der drei vorgenannten E in
to in mens zw ei ge rührt daher schließlich auch jedes einzelne
Einkommen her.
Einwirkung rmk die Vollwwirthschmkt.
8 31.
Weil sich sonach das wirthschaftliche Leben der Völker
innerlich nach seinen eigenen Gesetzen regelt, so läßt sich
dasselbe auch durchaus nicht beliebig beeinflussen. Hierdurch
wird jedoch keineswegs ausgeschlossen, daß menschliche Ein-
wirkung ans die Entwickelung der Vvlkswirthschaft
möglich und beziehentlich sogar zu deren Gedeihen noth
wendig ist. Der Verlauf dieser Entwickelung und die Art
und Weise, in welcher sich demzufolge die Volkswirthschaften
verschiedener Völker äußerlich abweichend gestalten, hängt
vielmehr in einem gewissen Grade stets wesentlich mit von
absichtlich getroffenen menschlichen Maßnahmen (Veranstal
tungen, Bestimmungen) ab.
So beruht z. B. das nach bestimmter Gesetzmäßigkeit er
folgende Zustandekommen der Preise, das Aufkommeic des Geld-
gebrauchs, getrennter Erwerbszweige re. ans innerer wirthschaft
licher Nothivendigkeit, deren Folgen sich nicht beliebig ändern
lassen; das Hinzukommen von den Handel oder andere Gewerbe
begünstigenden Vorkehrungen, das Entstehen eines geordneten
Münzwesens ?c. dagegen auf äußerlich organisircndem Zuthun
der Menschen, auf menschlich gekonnter Organisation, welche ihrer
seits wieder ans bestehende Verhältnisse folgerichtig, gut oder
schlimm, zurückwirkt.