16
Die Differenz zwischen der Zahl der Seuchenfälle
vor und nach Einführung der Grenzsperre ist eine ganz
kolossale; der Gesammtverlust an Rindern sank von 3952
des Jahres 1881 auf 31 (sage einunddreissig) des Jahres 1882!
Diesen überraschend günstigen Resultaten gegenüber
nun unternimmt es Rumänien, die Aufhebung der Grenz
sperre zu fordern, in diese Forderung stimmen die grössten
Journale Wiens ein, und der Gemeinderath der Reichshaupt
stadt Wien verschmäht es nicht — aus Rücksichten der
billigeren Approvisionirung Wiens — Jahr aus Jahr ein die
Grenzeröffnung anzusuchen, er verschmäht dies nicht selbst im
Augenblick der beginnenden Vertragsunterhandlungen mit
Rumänien. Fürwahr, ein unfassbares Vorgehen der Reichs
hauptstadt! 1
Wir haben im Bisherigen gesehen, dass die Rinderpest
in Rumänien und Russland permanent ist; wir erkannten
die ausgezeichnete Wirkung der Grenzsperre als Schutz-
massregel. Betrachten wir nun, ob sie wirklich das einzige
Mittel zur Fernhaltung der Seuche ist, ob Rumänien nicht
vielleicht selbst durch Vorkehrungen im eigenen Lande oder
ob österreichische Contumazanstalten uns ebenso genügende
Sicherheit gewähren könnten.
Um Veterinärmassregeln den Erfolg zu verbürgen, dazu
gehören nicht blos gute Gesetze, sondern auch Organe,
welche dieselben ausführen.
Würde Rumänien heute das Österreichische Seuchen
gesetz auch adoptiren, wir könnten dadurch doch nie das
Gefühl der Sicherheit erhalten, denn dieses Gesetz erfordert,
soll es sich bewähren, strammste Handhabung der seuchen
polizeilichen Massregeln, es stellt schon an den Gemeinde
vorsteher so grosse Anforderungen, dass denselben kaum in
unseren walachischen Districten, umsoweniger in dem
unter rumänischer Botmässigkeit stehenden Gebiete Rechnung
getragen werden kann. Hier handelt es sich ja nicht blos um
i Siehe auch unseren Artikel in der ,Wr. landwirthschaftl. Ztg."
1885, Nr. 33.