Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Die Differenz zwischen der Zahl der Seuchenfälle 
vor und nach Einführung der Grenzsperre ist eine ganz 
kolossale; der Gesammtverlust an Rindern sank von 3952 
des Jahres 1881 auf 31 (sage einunddreissig) des Jahres 1882! 
Diesen überraschend günstigen Resultaten gegenüber 
nun unternimmt es Rumänien, die Aufhebung der Grenz 
sperre zu fordern, in diese Forderung stimmen die grössten 
Journale Wiens ein, und der Gemeinderath der Reichshaupt 
stadt Wien verschmäht es nicht — aus Rücksichten der 
billigeren Approvisionirung Wiens — Jahr aus Jahr ein die 
Grenzeröffnung anzusuchen, er verschmäht dies nicht selbst im 
Augenblick der beginnenden Vertragsunterhandlungen mit 
Rumänien. Fürwahr, ein unfassbares Vorgehen der Reichs 
hauptstadt! 1 
Wir haben im Bisherigen gesehen, dass die Rinderpest 
in Rumänien und Russland permanent ist; wir erkannten 
die ausgezeichnete Wirkung der Grenzsperre als Schutz- 
massregel. Betrachten wir nun, ob sie wirklich das einzige 
Mittel zur Fernhaltung der Seuche ist, ob Rumänien nicht 
vielleicht selbst durch Vorkehrungen im eigenen Lande oder 
ob österreichische Contumazanstalten uns ebenso genügende 
Sicherheit gewähren könnten. 
Um Veterinärmassregeln den Erfolg zu verbürgen, dazu 
gehören nicht blos gute Gesetze, sondern auch Organe, 
welche dieselben ausführen. 
Würde Rumänien heute das Österreichische Seuchen 
gesetz auch adoptiren, wir könnten dadurch doch nie das 
Gefühl der Sicherheit erhalten, denn dieses Gesetz erfordert, 
soll es sich bewähren, strammste Handhabung der seuchen 
polizeilichen Massregeln, es stellt schon an den Gemeinde 
vorsteher so grosse Anforderungen, dass denselben kaum in 
unseren walachischen Districten, umsoweniger in dem 
unter rumänischer Botmässigkeit stehenden Gebiete Rechnung 
getragen werden kann. Hier handelt es sich ja nicht blos um 
i Siehe auch unseren Artikel in der ,Wr. landwirthschaftl. Ztg." 
1885, Nr. 33.
	        
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