wir diese vom Rechte der Meistbegünstigung auszuschliessenden
Waaren auch nur im Bereiche der Rohproducte zu
suchen haben.
Wir haben schon im Vorangegangenen auf die traurige
Lage unseres Getreidehandels hingewiesen, auf die kaum noch
schlechter denkbare Marktconjunctur der letzten Jahre.
Die Getreidezölle unserer Nachbarländer zwingen uns
nun geradezu, den Zollsatz für Getreide zu binden. Só sehr
wir auch bedauern, dies gerade dort thun zu müssen, wo
Rumäniens Hauptexportartikel in Frage kommt, 1 so ist doch
gerade hier keine Concession möglich. Nachgiebigkeit in dieser
Richtung hiesse grösste Opfer für kleinere Vortheile bringen.
Wir werden also (unter Fortdauer des Vieheinfuhrverbotes,
dessen Unabweislichkeit wir bereits dargelegt) für alle
Waaren rumänischer Provenienz die Meistbegünstigung zu
gewähren haben, nur für das Getreide wird der Zollsatz,
conform dem neu beantragten allgemeinen Zolltarif des
österreichisch-ungarischen Zollgebietes zu bestimmen und vertragsmässig
zu binden sein. Mit dieser Forderung, wir
wissen es sehr wohl, werden wir freilich, bei aller Zustimmung
seitens der agricolen Bevölkerung Oesterreichs, doch
auch selbst bei uns auf lebhaften Widerspruch stossen, und
zwar seitens der Grossmüller Ungarns. Sie verwenden in
ihren Dampfmühlen alljährlich rumänischen Weizen, den sie
wegen seiner leichten Qualität dem Banater beimengen; nur
dadurch, behaupten sie, können sie dem ungarischen Weizenmehle
den Weltmarkt wie bisher bewahren. Sie benÖthigen
hierzu nach ihrer eigenen Angabe etwa 400.000 Metercentner
walachischen Weizens. Die Unentbehrlichkeit gerade dieser
Weizenqualität für einen Augenblick zugegeben, können wir
darum doch noch immer nicht einsehen, wozu wir deshalb
den zollfreien Import von einer Million 169 Tausend
Metercentnern (so viel sind pro 1885 verzeichnet!) zulassen
1 Im Jahre 1884 betrug der Handelswerth der gesammten Warenausfuhr
Rumäniens nach Oesterreich 33,367.000 fl., wovon auf das Getreide
allein schon 22,305.000 fl. entfallen.