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rumänische Conventionaltarif für unsere Industrie war. Die
Zollsätze beider Tarife haben wir, wie schon erwähnt, eingangs
unserer Schrift verglichen.
Die wirthschaftlichen Verhältnisse in Industrie und Landwirtschaft
sind nun wesentlich dieselben in Serbien wie in
Rumänien. Analoge Zollsätze würden uns deshalb als das
Natürlichste erscheinen.
Unser Vorschlag geht demgemäss dahin, dem neuen
rumänischen Conventionaltarife die Zollsätze des serbischen
Tarifes, insoweit sie unseren Interessen günstiger sind, zu
Grunde zu legen, um dann, im Genüsse des Meistbegünstigungsrechtes,
an allen vielleicht im Laufe der Jahre anderen
Staaten gewährten Zollerleichterungen eo ipso zu participiren.
Darin aber, dass wir die Zollsätze des serbischen Conventionaltarifes
anstreben, eines Tarifes, der, wie erwähnt,
mehr unter der Einwirkung unseres auswärtigen als des
Handelsamtes zu Stande kam, darin dürfte kaum von einer
Seite ein Zuviel des Beanspruchten gesehen werden können.
Das dritte Gebiet, auf das sich die Forderungen unserer
Vertragsunterhändler erstrecken müssten, wäre das des Tarifwesens
der Transportmittel Rumäniens.
Wir werden im letzten Abschnitte sehen, welch hohen
Einfluss das tarifarische Vorgehen der Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen
auf die Ausdehnung oder Einschränkung
des Aussenhandels zweier fremder Staaten nehmen
kann; wir werden dort, wo wir die Repressalien, die uns
gegenüber einem unnachgiebigen Rumänien zur Verfügung
stehen, besprechen, darüber Mehreres zu sagen haben.
Hier aber schon wollen wir darauf hinweisen, wie unbedingt
nöthig es ist, durch förderliche tarifpolitische Abmachungen
die günstige Wirkung unserer Anträge für den
Handelsvertrag zu erhöhen, aber auch dafür zu sorgen, dass
Rumänien dieselbe nicht illusorisch macht durch späteres
Eingehen von Verbandstarifen, die alles Errungene paralysiren.
Der Tarif für die „lange Strecke" soll die Ungunst,
welche die grössere Distanz mit sich bringt, verwinden helfen.