Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

IV. 
Wir haben die Haltlosigkeit der Forderungen Rumäniens, 
die Lächerlichkeit seiner Weigerung, uns das Meistbegünsti 
gungsrecht zu gewähren, und schliesslich die Berechtigung 
unserer Forderungen dargelegt. 
Es fragt sich nun: Was dann, wenn Rumänien weder 
von seinen Ansprüchen ablässt, noch die unseren befriedigt? 
Wir müssen erwägen, ob in diesem ja immerhin mög 
lichen Falle Oesterreich-Ungarn Concessionen machen solle, 
nur um irgend einen Zollhandelsvertrag, und schädige er uns 
noch so sehr, zu erlangen, oder ob es den Zollkrieg à outrance 
mit Anwendung aller Repressalien, die zur Verfügung stehen, 
führen solle. 
Ein Handelsvertrag, der uns für eine lange Reihe von 
Jahren schädigt, kann uns nicht taugen. Wozu die Form, 
wenn sie keinen oder einen schädlichen Inhalt hat? Sie hält 
uns dann nur ab, unser Interesse mit Anwendung aller 
Mittel zu verfolgen, die uns schliesslich doch den Sieg ver 
schaffen müssen. 
Ein unvorteilhafter Handelsvertrag schliesst in sich die 
sichere Schädigung für einen langen Zeitraum. Der Zollkrieg 
kann (er muss es nicht!) uns während einer relativ kleineren 
Zeitperiode auf einigen Gebieten Schaden bringen. 
Wir glauben, die Wahl könne hier nicht schwer fallen. 
Oesterreich-Ungarn muss sein Recht, wird es ihm nicht 
freiwillig gewährt, durch seine Stärke erringen. 
Bedenken könnte freilich die Thatsache erregen, dass in 
jedem Handelsvertrag mehr weniger auch eine Aeusserung der
	        
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