Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

IV.

Wir  haben  die  Haltlosigkeit  der  Forderungen  Rumäniens,
die  Lächerlichkeit  seiner  Weigerung,  uns  das  Meistbegünstigungsrecht ­
  zu  gewähren,  und  schliesslich  die  Berechtigung
unserer  Forderungen  dargelegt.
Es  fragt  sich  nun:  Was  dann,  wenn  Rumänien  weder
von  seinen  Ansprüchen  ablässt,  noch  die  unseren  befriedigt?
Wir  müssen  erwägen,  ob  in  diesem  ja  immerhin  möglichen ­
  Falle  Oesterreich-Ungarn  Concessionen  machen  solle,
nur  um  irgend  einen  Zollhandelsvertrag,  und  schädige  er  uns
noch  so  sehr,  zu  erlangen,  oder  ob  es  den  Zollkrieg  à  outrance
mit  Anwendung  aller  Repressalien,  die  zur  Verfügung  stehen,
führen  solle.
Ein  Handelsvertrag,  der  uns  für  eine  lange  Reihe  von
Jahren  schädigt,  kann  uns  nicht  taugen.  Wozu  die  Form,
wenn  sie  keinen  oder  einen  schädlichen  Inhalt  hat?  Sie  hält
uns  dann  nur  ab,  unser  Interesse  mit  Anwendung  aller
Mittel  zu  verfolgen,  die  uns  schliesslich  doch  den  Sieg  verschaffen ­
  müssen.
Ein  unvorteilhafter  Handelsvertrag  schliesst  in  sich  die
sichere  Schädigung  für  einen  langen  Zeitraum.  Der  Zollkrieg
kann  (er  muss  es  nicht!)  uns  während  einer  relativ  kleineren
Zeitperiode  auf  einigen  Gebieten  Schaden  bringen.
Wir  glauben,  die  Wahl  könne  hier  nicht  schwer  fallen.
Oesterreich-Ungarn  muss  sein  Recht,  wird  es  ihm  nicht
freiwillig  gewährt,  durch  seine  Stärke  erringen.
Bedenken  könnte  freilich  die  Thatsache  erregen,  dass  in
jedem  Handelsvertrag  mehr  weniger  auch  eine  Aeusserung  der
            
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