Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

I.

Zum  Verständnis  der  vorliegenden  Frage  erscheint  es
uns  vor  Allem  nöthig,  über  die  Handelsbeziehungen  zwischen
Oesterreich-Ungarn  und  Rumänien  während  der  letzten  Jahre
und  den  bisher  in  Geltung  gewesenen  Handelsvertrag  einige
Andeutungen  zu  geben.
Graf  Andrássy  als  Minister  des  Aeussern  war  es,  der
aus  vorwiegend  politischen  Beweggründen  im  Jahre  *1875
mit  dem  damaligen  Fürstenthume  Rumänien  den  heute  noch
in  Geltung  stehenden  Handelsvertrag  abschloss.  Diese  Convention ­
  war  unseren  heimischen  Interessen  keineswegs  günstig.
Nur  der  Hinweis  auf  die  Absicht,  für  unseren  Staat  auch  in
Rumänien  Stimmung  zu  machen,  konnte  die  Parlamente
Oesterreich-Ungarns  zur  Annahme  des  Vertrages  veranlassen.
Rumänien  hatte  mit  dem  Abschluss  dieses  Handelsvertrages ­
  ein  wichtiges  Attribut  der  Souveränetät  erlangt  ohne
Opfer,  während  unsere  Industrie  und  Landwirtschaft  sich
die  ungünstigen  Tarifsätze  gefallen  Hess,  ihre  Interessen
dem  höheren  Ziele:  Erweiterung  der  politischen  Machtsphäre
Oesterreich-Ungarns,  opfernd.
Allerdings,  gegenüber  dem  bis  dahin  angewendeten  türkischen ­
  Conventional-Werthtarif  von  8  Procent  bedeutete
selbst  die  Handelsconvention  vom  22.  Juni  1875  einen  wesentlichen ­
  hortschritt.  Sie  gewährte  uns  vor  Allem  das  Recht
der  Meistbegünstigung,  Erleichterungen  für  den  Grenzverkehr
und  sicherte  einem  Theile  der  Waarenimporte  österreichischen
rsprunges  Zollfreiheit  zu.  Zu  dieser  Gruppe  von  begünstigten ­
  Waaren  gehören  u.  A.  Getreide,  Petroleum,  Bauholz,
Eisen,  rohe  Häute,  Kohle  etc.  Diese  Concession  erscheint
            
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