Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

ad 1 und 2 und 3. Nach Maßgabe der Statistik lVergl. No. IV ad l) bleiben 
von den weiblichen Mitgliedern 670 000 unverheiratet und diese erhalten eine Rente 
von 108 Mark, während 6 Millionen verheiratet waren und von diesen erhalten nur 
die Witwen, 87 034 an Zahl, die Rente von 72 Mark. Diese Reme im Betrage 
vou 6331248 Mark ist daher zu den 153834228 in Zugang zu bringen und ergiebt 
160 165 476 Mark. 
Ko. IX. 
Zählen wir in der Sterblichkeitstafel sowohl die Personen, welche im 56. bis 61., 
als auch diejeuigen, welche im 56. bis 101. Jahre stehen, zusammen, so erhalten wir 
die Zahlen: 293 496 und 988824. Dies sind die Verhältniszahlen der Sterblichkeit bei 
Zugrundelegung von 100 000 Personen. Da aber die wirkliche Zahl der im 56. bis 
101. Jahre stehenden Personen 4 258875 betragt, so haben wir unter Zugrundelegung 
derselben Sterblichkeit folgende Gleichung auszustellen: 
988824 : 293 496 — 4258875 : X = 
4 258875 X 293496 = 
988824 
1 264 090. 
Dies ist die Zahl der im 56. bis 61. Lebensjahre stehenden Personen. 
Ko. X. 
Die Zabi der Alten, welche im 61. bis 101. Lebensjahre stehen, erhalten wir 
durch Subtraktion. Die Zahl der Personen vom 56. bis 101. Jahre betragt 4 258 875, 
die Zahl der Personen vom 56. bis 61. Jahre beträgt 1 264 090. Ziehen wir die 
letzte Zahl von der ersten ab, so erhalten wir 
2 994 785. 
Dies ist die Zahl der im 61. bis 101. Jahre stehenden Personen. 
Ko. XI. 
Ju Kretschmann's finanziellen Berechnungen, (Ş. 69 bis 74) wird nachge 
wiesen, daß 
1. an Beiträgen 24 322197 Mark 
2. „ Armcnverbände 14 639 819 „ 
3. „ Verwaltungskosten 1380 000 „ 
zusammen .... 40842016 Mark 
also rund 40 Millionen Mark jährlich zu zahleil sind. 
Rechnet man von diesen 40 Millionen die 35 Millionen ab. welche von den 
Gemeinden und von der Privat-Wohlthätigkeit faktisch gezahlt und nach dem Vorschlage 
der Reform durch eine Reichssteucr aufgebracht werden sollen, so sind in den ersten 
25 Jahren nur 5 Millionen jährlich zu zahlen. In den nächstfolgenden 
Jahren sind jährlich folgende Zahllingen zu leisten: 
1. die vorerlvähnte, durch Reichssteuer aufzubrillgende Beihülfe von rund 
35000000 Mark 
2. die an die Armenvcrbändc z>l erstattenden Beiträge 
von 9 823 922 „ 
zusammen 44 828 992 Mark 
also rund 45 Millionen Mark. 
Es würden also in diesen 19 Jahren nach Abrechnung jener 35 Millionen 
jedes Jahr 10 Millionen Mark zu zahlen sein. 
Ko. XII. 
Die Berufszählung in der Beilage No. I. bildet die Grundlage der Berechnungen: 
Wenn unter der Gesamtzahl der Arbeiter, welche 16964 542 zählen, sich 4096458 
indttstrielle und gewerbliche Arbeiter befinden, so befinden sich unter den Mitgliedern der
	        
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