Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Tie  Unterstützung  ber  in  No.  XIII  bererf)ncten  Personen  betrögt:
108  Mark  für  jedes  ntännliche  und  unverheiratete  iveibliche  Mitglied,
72  Mark  für  jedes  verheiratete  weibliche  Mitglied  und  jede  Witwe.
Die  (Geldmittel  zu  diesen  Unterstützungen  sollen  nach  denselben  Prinzipien  aufgebracht^ ­
  werden,  >vie  in  der  Altersversicherung.
Hiernach  können  die  Berechnungen  der  Altersversicherung  denjenigen  der  Invalidenversicherung ­
  zu  Grunde  gelegt  werden,  lim  zu  ermitteln:
1.  die  jährliche  Summe,  welche  im  Lause  von  37  Jahren  jedes  Jahr  aufgebracht ­
  und^  zum  .Kapital  angesammelt  werden  mutz:
denjenigen  4eil  dieser  Jahressumme,  welchen  die  Arbeiter  und  Arbeitgeber
allein  und  denjenigen  Teil,  welchen  das  Weid)  allein  zu  zahlen  haben;
з.  die  Höhe  des  jährlichen  Beitrags  für  jedes  einzelne  Mitglied.
Zu  I.  In  der  Altersversicherung  sind  nach  der  Beilage  No.  V  zur  Unter-Itiitzung
  von  4  258  87s)  Altersschwacher  82  843  (»75  Mark  erforderlich.  Unter  diesen
4  258  875  Personen  befinden  sich  nach  der  Sterblichkeitstasel:
и,  1  968  153  männliche  Personen,
b)  226  711  unverheiratete  weibliche  Personen.
c)  498  642  Witwen  und
d)  1  535  369  verheiratete  >veiblid)e  Personen.
Bon  diesen  erhalten  die  unter  d  erwähnten  foremen  keine  Rente,  dagegen  die
unter  a  und  b  erwähnten  Personen,  welche  zusantmen  2  224  864  zählen,  jährlich  108
Mark  und  die  unter  c  erwähnten  498  642  Witwen  72  Mark.
Wir  wollen  nun  zur  Erleichterung  der  Berechnung  annehmen,  datz  die  unter  c
erwähnten  B.  itiven  nid>t  72,  sonden»  gleichfalls  108  Mark  erhalten,  aber  dann  müssen
wir,  run  die  Summe  der  oben  envähnten  Unterstützungen  nicht  zll  ttndem,  die  ^ahl  der
Witiven  in  dein  Berhältnis  von  108:72  d.  h.  ivie  3:2  durd)  folgende  Gleichung
rebuznen:
3:2  —  498  642  :  X  —  997  284  —  332  428.

Die  Zahl  der  Witwen  würde  also  nicht  498  642,  sondent  332  428  betragen,
und  wir  können  hiernach  sagen:  Wenn  jede  Person  jährlich  108  Mark  erhält,  so  können
nach  den  Prinzipien  der  Altersversicherung  mit  der  obigen  Summe  von  82  843  075  Mark
unterstützt  werden:
l  998  1  53  und  220  711  und  332  428  —  2  557  292  Personen.
In  gleicher  Weise  redine»  wir  in  der  Jnvalidenversidierung:  Bon  den  12  409
UnterstntzlingSberechtigten  befinden  sich  nach  der  Berechnung  unter  No.  XIII  5  147
männliche  und  unverheiratete  weibliche  Personen,  weld)e  ebenso  wie  in  der  Altersversicherung ­
  jährlid)  108  Mark  erhalten,  und  7  262  Frauen  und  Witwen,  welche  72  Mark
erhalten.
Wenn  wir  nun  annehmen,  dafi  diese  Frailen  und  Witwen  auch  108  Mark  erbauen, ­
  so  können  voit  den  7  262  nur  '/„  mithin  7  262  —  'L  =  4  841  Personen
108  Mark  erhalten.  Also  zur  Unterstützung  von  5  147  Personen  mit  108  Mark  jährlich
itnb  7  262  Personen  mit  72  Mark  jährlich  ist  eine  gleid)e  Summe  ersorderlid),  als
wenn  5  147  uud  4  841  —  9  988  Personen  mit  1O8  Mark  unterstützt  werden.
Wie  oben  nachgewiesen,  ist  zur  Unterstützung  von  2  557  292  Personen  mit
lährlich  108  Mark  eine  Summe  von  82  843  075  Mark  erforderlich,  also  für  eine  Person
82  843  075
2  557  292  dîark  und  für  die  obigen  9  988
82  843  075
r ; f)7  292  X  9  988  —  323  560  Mark.
Hiemach  beträgt  die  jährliche  Summe  zur  Unterstützung  von  12409  Persanen,
  sowie  zur  Deckung  der  Berwaltungskosten  und  der  Ausfälle  an  Beiträgen

_  323  56«  «ark.
Zn  2  In  der  Altersversicherung  haben  zur  Ausbringung  der  82  843  075  Mark
nach  der  Beilage  No.  VI  die  Arbeiter  und  Arbeitgeber  47  691  400  Mark,  dagegen  das
Reid)  35  151  675  Mark  auszubringen,  folglid)  haben  in  der  Jnvalidenversichemng  zur
Aufbringung  von  323  560  Mark  in  demselben  Berhältnis  beizutragen:
a)  die  Arbeiter  und  Arbeitgeber:
            
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